Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Lehrerin, habe aber bisher immer nur Halbjahresverträge bekommen. Seit der 8. SSW bin ich im Beschäftigungsverbot; ich munkele, dass mir deswegen mein Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde - man kann mich im Schuldienst ja nicht einsetzen (das dürfte natürlich offiziell niemals so sein). Der Vertrag endet am 31.01. Ich habe sowohl mit der Agentur für Arbeit als auch der Krankenkasse telefoniert. Die Agentur für Arbeit sagt, dass sie wegen des Beschäftigungsverbots nicht für mich zuständig sind, sondern die Krankenkasse. Die Krankenkasse sagt, dass ich das Beschäftigungsverbot in eine Arbeitsunfähigkeit umschreiben lassen soll, um dann Krankengeld beziehen zu können. Meine Ärztin meinte, dass das Beschäftigungsverbot höher zu gewichten ist als eine Arbeitsunfähigkeit und die Krankenkasse auch das Beschäftigungsverbot akzeptieren muss. Was stimmt denn jetzt? Wie soll ich vorgehen? Ich renne von A nach B und weiß nicht, was jetzt stimmt. Auch für die Berechnung des Elterngeld wäre es wichtig, ob ich nur Krankengeld bekomme, da ich dann einen Antrag auf Ausklammerung dieser Zeit stellen muss (so wurde mir gesagt). Ich danke Ihnen vorab für Ihre Antwort. Viele Grüße

von ReginaR am 23.01.2020, 12:13



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

Hallo, 1. Der Vertrag endet leider trotz der Schwangerschaft, es sei denn, Sie können beweisen, dass er sonst verlängert worden wäre 2. Wenn es sich um ein llgemeines BV von der Frauenärztin handelt, stehen Sie tatsähöich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und können kein ArBegl 1 erhalten (vorsicht auch bei der KK) 3. Einfach irgendetwas umschreiben geht nicht. Die AU ginge vor Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.01.2020



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

Eine AU wiegt mehr als ein BV; die Ärztin hat Unrecht. Krankengeldanspruch besteht eben nicht in einem BV, sondern nur bei einer AU. Die Agentur wiederum hat Recht, wenn ein (vollständiges) BV vorliegt, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast damit keinen Anspruch auf ALG I.

von Dojii am 23.01.2020, 12:19



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

Wer hat denn das BV ausgestellt? Die Ärztin oder die Schule? Frage deshalb, weil du schreibst "man kann mich im Schuldienst ja nicht einsetzen (das dürfte natürlich offiziell niemals so sein". Das hört sich für mich so an, als wenn du eigentlich das BV für unsinnig hältst und das einem Arzt ja dann sicher auch so gesagt hättest.

von cube am 23.01.2020, 12:24



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

Danke für eure Antworten. Wenn die Agentur für Arbeit wirklich nicht für mich zuständig ist, braucht die Krankenkasse dann das BV oder eine AU? Ich werde jetzt zunächst die bestehende BV hinschicken und abwarten, was sie darauf antworten. Oder macht das keinen Sinn und ich brauche auf jeden Fall eine AU? Das Beschäftigungsverbot wurde von meiner Ärztin ausgesprochen, das halte ich nicht für unsinnig. Ich meinte damit, dass ich ziemlich sicher bin, dass mein Vertrag vom Ministerium verlängert worden wäre, wenn ich nicht im Beschäftigungsverbot wäre. Mit den Halbjahresverträgen sind die abgesichert, weil ich kein grundlegendes Recht auf Weiterbeschäftigung habe und jedes halbe Jahr ein neues Einstellungsverfahren abläuft. Somit kündigen sie ja keine Schwangere, sondern haben offiziell einfach keinen Bedarf an meiner Fächerkombi.

von ReginaR am 23.01.2020, 12:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

Hallo, Warum hast du das BV bekommen? Schwangerschaft Übelkeit, verhaltensauffällige Schüler und ähnliches werden ja häufig als Grund für das BV durch den Arzt genannt. LG luvi

von luvi am 23.01.2020, 13:23



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

Aus welchem Grund wurde denn das BV ausgesprochen? Wegen fehlenden Immunschutz? Wenn du echt nicht arbeitsfähig bist, ist die Agentur für Arbeit nicht zuständig und du bekommst von denen kein Geld. Eine Au wäre angebrachter mit schwangerschaftsbedingter Diagnose

Mitglied inaktiv - 23.01.2020, 13:31



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

Ich habe keine ausreichende Immunität bestimmten Krankheiten gegenüber. Trotz wiederholter Impfungen baut mein Körper beispielsweise keine Immunität gegen Mumps und Keuchhusten auf. Einzig was den Rötelnschutz betrifft bin ich voll ausgestattet. Es liegt also nicht daran, dass ich Impfungen nicht bekommen habe, sondern daran, dass nicht alle anschlagen (trotz Wiederholung). Das ist erst bekannt geworden, als wegen der SS eine Titer-Bestimmung gemacht wurde. Ich bin aus allen Wolken gefallen.

von ReginaR am 23.01.2020, 13:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

Problem ist halt das das BV vom Arzt ausgestellt wurde, nicht vom AG. Deshalb das Problem. Und auch verständlich das der Vertrag nicht verlängert wurde. Den durch das BV durch den Arzt hast du deinem AG jegliche Chance genommen selbst eine geeignete Lösung zu finden. Das darf man dann durchaus auch als Vertrauensbruch ansehen. Ddn der AG wäre hier in der Pflicht gewesen zu schauen, nicht der Arzt. Theoretisch müsste das AA zahlen, da gibt es durchaus schon Urteile. Alternativ die KK. Die werden sich aber gegenseitig den Buhmann zuschieben. Halt extrem blöde gelaufen und genau wegen solchen Problemen wird davon abgeraten es so zu machen. Notfalls bleibt dir nur der Weg zum Anwalt.

von Felica am 23.01.2020, 15:14



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

Mein AG hat mich aber auch zum Betriebsarzt geschickt, um eben beurteilen zu lassen, ob ich arbeiten kann oder nicht. Der hat das gleiche festgestellt, hat auch zum Beschäftigungsverbot geraten. Daher sehe ich da keinen Vertrauensbruch. Wohin sollte das Ministerium mich sonst ausweichen lassen? Ich dürfte nicht mal im Sekretariat sitzen und anrufe entgegen nehmen. Danke nochmal an alle für eure Antworten. Ich habe mit meiner Krankenkasse telefoniert und sie meinten, dass ich ein Grenzfall wäre (LOL). Ich soll mich von meiner Ärztin krank schreiben lassen, damit ich den Anspruch aufs Krankengeld erhalte. Es wird immer verworrener, aber dann lasse ich das am Montag auch so machen. Nochmal danke euch!

von ReginaR am 23.01.2020, 17:48



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

Sorry, das ist ja Quatsch. Mumps brauchst du als Tätigkeitsvoraussetzung nur an der Kita, an keiner Schule (im Übrigen wird Mumps nur über eine Impfpasskontrolle ermittelt), und Keuchhusten ist keine Voraussetzung für Lehrerinnen. Das wird nur berücksichtigt, wenn Keuchhustenfälle auftreten. Da du gegen Röteln immun bist, hast du doch die wichtigste Voraussetzung. Jetzt interessieren evtl noch Ringelröteln Immunität und Windpocken Immunität.

Mitglied inaktiv - 23.01.2020, 19:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

Sorry, aber in diesem Fall vertraue ich eher den Ärzten als deiner Meinung. Gerade weil wir viele Zuwanderer haben, deren Impfstatus nicht geklärt ist, halte ich es für vermessen, dass es solche Erkrankungen nicht in Schulen gibt. In meiner Schule (Gymnasium) gab es vor meiner SS einen Fall mit Keuchhusten, weswegen zwei schwangere Kolleginnen direkt aus dem Verkehr gezogen wurden und danach auch nicht mehr gekommen sind. Ich muss auch über meinen Gesundheitszustand hier keine Auskünfte geben; es ging um eine andere Frage als zu beurteilen, ob das BV vom Arzt eurer Meinung nach richtig war oder nicht.

von ReginaR am 23.01.2020, 21:24



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

Eigentlich darf das BV nur bis 31.01 befristet sein. Dann brauchst du ja keinen Schutz mehr. Umso mehr verwundert mich die Aussage der KK mit dem Krankengeld.

Mitglied inaktiv - 24.01.2020, 07:33



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

Finde das alles sehr merkwürdig. Der AG prüft, stellt fest "oh, MA kann aber nicht weiter arbeiten", stellt aber kein BV aus? Dazu die FA, die dir ein BV ausstellt, das über deinen Vertrag hinaus läuft und meint, damit müsstest du Krankengeld bekommen oder Gehalt? Und die KK, die dir sagt, du sollst ein BV einfach mal umschreiben lassen? Sorry, aber entweder darf man eben nicht mehr arbeiten, weil dadurch die Schwangerschaft gefährdet wäre - dann gibt es ein BV. Oder man ist krank - dann gibt es eine AU. Aber aussuchen kann man sich das nicht. Also plötzlich ist dein Immunstatus eine Erkrankung? Ich bin echt immer wieder baff, was so alles angeblich oder tatsächlich doch möglich ist.

von cube am 24.01.2020, 07:47



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

Ist jetzt auch nicht wirklich mein Gebiet, aber ich habe folgendes im Netz gefunden: "Erübrigt sich die Beschäftigung im Laufe des Beschäftigungsverbots, muss ein Arzt das Verbot neu beurteilen. Dies ist wichtig, weil die Besonderheiten des Verbots sich auf die bisherige Tätigkeit beziehen. Ist die Schwangere in der Lage, mindestens 15 Stunden wöchentlich zu arbeiten, gilt das Beschäftigungsverbot weiter. Beurteilt der Arzt den Gesundheitszustand so, dass weniger als 15 Stunden leichte Arbeit möglich sind, ist die Schwangere arbeitsunfähig. In diesem Fall endet das Beschäftigungsverbot und die Betroffene erhält Krankengeld. Hierfür muss sie sich an die zuständige Krankenkasse wenden."

von Dojii am 24.01.2020, 08:18



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

Sagen wir mal so, wenn es einer der üblichen KK-Mitarbeiter am Schalter oder Telefon war dann würde ich auf die Aussage nicht viel geben. Jedenfalls nicht wenn ich die nicht schriftlich habe. Meine Erfahrung mit denen.

von Felica am 24.01.2020, 10:34



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

Ja, der Betriebsarzt hat wiederum die endgültige Entscheidung über ein BV meiner FA überlassen. Ich bin das erste Mal schwanger und habe keine Ahnung, wie der „normale“ Ablauf ist. Deswegen habe ich alles so gemacht, wie es mir die Schule und die Ärzte gesagt haben. Nochmals: meine erneute Bewerbung für den Schuldienst war bereits abgeben, als ich das BV bekommen habe. Die Ärztin hat es pauschal für den ganzen Zeitraum ausgestellt; auch ich war da nicht so gut informiert, als dass ich sie hätte darum bitten können, es nur bis zum 31.01. auszustellen. Erneute Nachfrage bei der Versicherung hat ergeben: Wenn ich bis zu 15 Stunden in der Woche arbeiten dürfte, wäre das BV weiterhin gültig. Wenn ich aber gar nicht arbeiten darf, ist das eine AU und genau dann bekommt man Krankengeld. Und genau das muss die FA nun neu beurteilen und kann mir dann eine AU ausstellen. Was die ganzen Anfeindungen und Unterstellungen sollen, entzieht sich meinem Verständnis. Ich berichte alle so, wie es vorgefallen ist und habe vorsorglich einen Termin bei einem Anwalt genommen, einfach um mich nochmal beraten zu lassen. Nochmals an alle, die konstruktive Ratschläge und Tipps gegeben haben: vielen Dank euch!

von ReginaR am 24.01.2020, 15:43



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und keine Vertragsverlängerung

Hat doch mit Anfeindungen nix zu tun. Es ist falsch gelaufen und du hast jetzt dadurch Pech. Der gyn hätte nicht gesurft und natürlich!!!! Kannst bzw hättest du ins Sekretariat gemusst, Abordnung ins Schulamt etcpp. Du wirkst in dieser Hinsicht etwas überheblich da du sagst, das ginge nicht. Bla bla Zuwanderer etcpp. Tut mir leid, aber das hättest du überhaupt nicht mit zu entscheiden. Der AG ist nach Empfehlung des betriebsarztes angehalten, ersatzarbeit für dich zu stellen. Mitspracherechte hast du keine. Da es der gyn jetzt fälschlicherweise ausgestellt hat, hast du jetzt die Nachteile. Da kann keiner was dafür hier

von mellomania am 24.01.2020, 16:34



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