Beschäftigungsverbot und Erhöhung Entgeltstufe

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot und Erhöhung Entgeltstufe

Hallo, morgen bin ich 5 Jahre in meinem Betrieb beschäftigt, damit würde ich in der Stufengruppe von 3 auf 4 steigen. Bei uns erfolgt die Umstellung erst im Folgemonat. Ich habe das Gefühl in ein Beschäftigungsverbot gehen zu müssen. Ggf. gleich oder Anfang April. Wie würde es mit meiner Stufenerhöhung gehen. Oder muss ich mich im April krankschreiben lassen, um die Erhöhung zu erhalten oder geht das auch nicht?

von Zaubersüsse am 18.03.2019, 17:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Erhöhung Entgeltstufe

Hallo, überdas BV entscheidet alleine der Ag - nicht Sie. Und wenn BV dann direkt BV. Unabhängig davon wird man im BV auch höhergestuft Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2019



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Erhöhung Entgeltstufe

Öffentlicher Dienst oder vertraglich einfach vereinbart? Man steigt auch im BV die Stufen hoch :-)

von HeyDu! am 18.03.2019, 17:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Erhöhung Entgeltstufe

Zwischen AU und BV gibt es keine Wahlmöglichkeit; das Attest richtet sich auch keinesfalls nach deinen finanziellen Erwägungen. Darüber entscheidet der Arzt aufgrund medizinischer Diagnosen!

Mitglied inaktiv - 18.03.2019, 18:06



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Erhöhung Entgeltstufe

Erhältst du vom AG ein BV, bekommst du auch das Gehalt, dass dir vertraglich zugesichert wurde, also auch automatische Erhöhungen. Was mir nur nicht klar ist: DU hast das Gefühl, in ein BV gehen zu müssen? Weil der AG das angedeutet hat oder weil du meinst, du schaffst die Arbeit nicht mehr? Oder du musst dich krankschreiben lassen? Über beides entscheidest ja nun nicht du, sondern der AG (BV) oder der Arzt (AU).

von cube am 18.03.2019, 18:40



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Erhöhung Entgeltstufe

diese formulierung versteh ich nicht. hast du medizinische probleme ist der arzt gefragt dir eine AU zu geben. wenn es etwas ist, was sich nicht ändert, wie z.b. vorzeitige wehen etc (wie weit bist du eigentlich schwanger? ) dann ein bv vom arzt. nur dann. und wenn dein arbeitsplatz nicht den mutterschutzrichtlininen entspricht, muss der AG eine Gefährdungsbeurteilung machen und wenn er keine ersatztätigkeit hat ein bv aussprechen. aber du hast da kein mitspracherecht, keine entscheidungsgewalt oder was auch immer. daher ist dein gefühl eben komisch ausgedrückt...und eine stufenvorrückung hat mit bv rein gar nix zu tun...

von mellomania am 18.03.2019, 19:20



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