Beschäftigungsverbot in der Tagespflege?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot in der Tagespflege?

Hallo ich arbeite in der Tagespflege und habe meinen Arbeitgeber direkt über die Schwangerschaft informiert. Heute wurde die Bezirksregierung über die Schwangerschaft informiert. Die sagen das ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten werde. Ist das normal in der Tagespflege? Eigentlich würde ich nämlich gern weiter arbeiten. Lieben Gruß

von moni2017 am 07.11.2016, 21:21



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Tagespflege?

Hallo, das kommt auf die Art der Tätigkeit an. Ihr Arbeitgeber muss die Gefährdung prüfen und kann Sie eventuell dann so einsetzen, dass eben keine Gefährdung gegeben ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.11.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Tagespflege?

Eigentlich ist es immer vorgeschrieben eine Gefährdungsbeurteilung zu machen, dann falls Gefährdungen vorliegen, diese durch geeignete Maßnahmen auszuschließen. Falls das nicht möglich ist, kommt eine Umsetzung in Frage, und erst wenn das nicht möglich ist, erfolgt eine Freistellung. Das neue MuSchG, das nächstes Jahr in Kraft tritt, schreibt diese Reihenfolge zwingend vor. In der Tagespflege sind nicht alle Tätigkeiten gefährdend. Sprich mit deinem Arbeitgeber nach einer geeigneten Tätigkeit und/oder frage die Bezirksregierung nach den Gründen für diese Aussage.

Mitglied inaktiv - 07.11.2016, 21:27



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Tagespflege?

Danke für die Antworten. Das wird bei uns eher schwierig da ich immer im Frühdienst allein als examinierte bin. Somit muss ich viele Dinge tun die ich eigentlich nicht machen sollte. Muss mich wohl damit abfinden das ich bald erstmal nicht mehr arbeiten werde.

von moni2017 am 08.11.2016, 17:37



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