Hallo Frau Bader, ich möchte kurz meine Situation beschreiben: ich bin in der 17ten SSW und leide seit Anfang des Jahres an einer gesichtsnerventzündung und wurde deshalb auch 2Wochen krank geschrieben. Nun hält mein FA ein Beschäftigungsverbot für sinnvoll, da meine Tätigkeit als Erzieherin (22 Kinder zw 6-7Jahren) meine Beschwerden verschlimmern könnten (durch Anstrengung, Lärm und Stress) und somit eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden kann. Es ist tatsächlich so, dass ich wieder arbeiten könnte, allerdings wirken sich gerade laute Geräusche und Stress, am meisten aber jede Anstrengung, sehr schlecht auf mein Befinden aus. Dies geschieht in unsagbaren Schmerzen im Gesicht/Kopf und Übelkeit. Nun meine Frage, ist es gerechtfertigt ein BV auszusprechen auf der Grundlage, dass die Tätigkeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet, oder muss ich dann mit Beschwerden des AG rechnen?
Mitglied inaktiv - 20.01.2014, 13:08