Beschäftigungsverbot für Nebenjob?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot für Nebenjob?

hallo, ich bin in der 6. SSW habe einen Hauptjob 35 Stundenwoche im Büro Mo-Fr. 09.00-15 Uhr und einen Nebenjob ca. 2-3 im Einzelhandel. Dort arbeite ich dann immer von 14.00 Uhr bis 20.10 Uhr. Wenn ich also die Tage im Nebenjob Arbeite gehe ich im Bür früher (09.00-13.30 Uhr) rase zum nebenjob und arbeite da bis 20.10 Uhr. Die Tage an denen ich früher im Büro gehe, arbeite ich am nächsten Tag im Büro nach sprich also von 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr. Meine Frage kann meine FA nur für den Nebenjob ein Beschäftigungsverbot aussprechen? Mit sind 11 Stunden am Tag 2-3 mal die Woche einfach zu viel körperlich. Ich möchte meinem Baby auch nicht schaden. LG

von msdiamond am 20.02.2013, 14:50



Antwort auf: Beschäftigungsverbot für Nebenjob?

Hallo, hat denn der Arbeitgeber vom Hauptjob der Nebentätigkeit zugestimmt? Die im Mutterschutzgesetz - MuSchG genannten Höchstarbeitszeiten von 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche dürfen auch mehreren Arbeitsverhältnissen, Minijobs eingeschlossen, nicht überschritten werden. hier muss eine Lösung nach Rücksprache mit den Arbeitgebern getroffen werden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2013



Antwort auf: Beschäftigungsverbot für Nebenjob?

Also weil es Dir einfach zu viel ist kann der FA kein BV aussprechen. Grundsätzlich kann der Arzt nur ein allgemeines BV aussprechen, was dann für beide Jobs gelten würde. Ein BV nur für den Nebenjob könnte nur der AG des Nebenjobs aussprechen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 21.02.2013, 08:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot für Nebenjob?

Bei mir sieht es ähnlich aus: Ich habe einen Hauptjob als Sekretärin mit festen Bürozeiten Mo. - Do. von 9:00 - 16:00 Uhr. 2-3 x in der Woche hetze ich anschließend auch zu meinem Nebenjob, wo ich dann wiederum feste Zeiten von 17:00 - 21:00 Uhr hab. Insgesamt komme ich also tageweise auch auf 11h Arbeit, wovon 1 nach 20:00 Uhr zu leisten ist (die 90h in der Doppelwoche werden jedoch nicht überschritten). Kann mir meine FA ein Berufsverbot für den Nebenjob aussprechen? Wenn ja, mit welcher Begründung? Eine Lösung der beiden Arbeitgeber kann mir nicht angeboten werden, da ich eben zu festen Zeiten anwesend sein muss, die können nicht für mich verändert werden. Einfach auf den Nebenjob verzichten, hieße aber, dass ich finanzielle Schwierigkeiten bekomme, nur der Hauptjob (Teilzeit) reicht nicht ganz für die Lebenshaltungskosten.

von Althea am 20.11.2013, 11:36



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