Hallo Frau Bader, eine komplizierte Situation: Ich sollte im KiGa arbeiten, habe jetzt ein BV da Masernimpfung nicht angeschlagen hat und Keuchhusten nicht aufgefrischt wurde (hat Hausarzt nicht mitgemacht, warum auch immer) Jetzt hat mir der BAD vom alten AG generelles BV empfohlen wg. fehlendem Immunschutz. Neuer AG städtisch (seit 7.9., leider noch kein Tag gearbeitet), hat mich zum eigenen BAD geschickt, die sagen in die Grund-/Haupt-Schule darf ich. Die entsprechenden Tabellen des RP Stuttgart dazu habe ich gesehen, da steht drin, BV bei Auftreten von Erkrankungen. Der alte AG hätte auch möglichkeiten der Schulkindbetreuung gehabt für eine Versetzung. Jetztz ist ja so, das gerade auch im Schulalter Masern vorkommen, erst recht mittlerweile durch die zu Recht anwesenden Flüchtlingskinder, die halt leider oft nicht geimpft sind. Engerer Kontakt besteht zu den Kindern, bin ja als Erzieherin in der Ganztagsbetreuung enger dran wie eine Lehrerin. Tatsache ist auch, dass heutzutage immer mehr Kinder krank in die Schule gehen, gerade Keuchhusten oft nicht erkannt wird, Masern auch mit Grippeähnl. Symptomen beginnen da aber bereits ansteckend sind. Und zumal wieder sehr häufiger vorkommen. Gilt solch eine Versetzung noch als zumutbar? Zumal ich nächstes Frühjahr meine praktische Prüfung machen muss, in dem Kiga eigentlich, der mich mit darauf vorbereiten wollte. Jetzt ist eine Vorbereitung auf diese praktische Prüfung auch nicht mehr möglich, gilt das als zumutbar, dass ich mich nicht wie geplant und vereinbart auf die Prüfung vorbereiten kann? Habe mich ausdrücklich auf Stellen im Vorschulalter beworben, da ich mit Schulkindern nicht kann. Die Stadt braucht da halt dringend Leute. Mein FA hält sich auch an die Richtlinien und schreibt kein BV aus, obwohl er es auch nicht ganz versteht. Eine Freundin (Lehrerin Grundschule) wurde komplett nach Hause geschickt, es scheint also Willkür / Ermessen des AG zu sein?? Ich habe jetzt echt Angst vor den Maern und Keuchhusten, weil mein fehlender Schutz ist ja nicht von mir provoziert, und gerade jetzt im Winter, wo alle schnupfig in die Schule gehen, es in den Räumen warm und feucht ist und die Übertragung ja in der Luft durch einatmen passiert... Habe ich Möglichkeiten, mich zu verweigern, gibt es aktuellere Richtlinien, Rechtsprechungen auch wegen der Zumutbarkeit? Vielen Dank für Ihre Antwort!
von zwurzel am 17.09.2015, 10:46