Beschäftigungsverbot! Wer zahlt, KK oder AG?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot! Wer zahlt, KK oder AG?

Hallo Frau Bader! Ich war bis zur 12. SSW krankgeschrieben, weil ich schon 3 FG´s hinter mir habe, jeweils in den ersten 12 Wochen. Zu der Zeit hatte erst mein Arbeitgeber das Gehalt weiter gezahlt und nach den 6 Wochen die Krankenkasse. Im Anschluß (nach der 12. SSW) habe ich aus Sorge um "Mutter+Kind" ein Beschäftigungsverbot erhalten. Für August hatte mein AG erst das Beschäftigungsverbot anerkannt und gezahlt und für September Widerspruch eingelegt. Laut KK ist jedoch der AG verpflichtet weiter Entgelt zu zahlen, da ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde und dies wurde auch von einer Gutachterin vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bestätigt. Vorletzte Woche war jetzt Gerichtstermin, mündliche Verhandlung und es ist leider dabei nichts rausgekommen bzw. keine Einigung. Der nächste Termin ist jetzt erst mitte Dezember und tja die "Dumme" bin ich eigentlich, denn ich habe kein Geld bzw. KK und AG zahlen nicht. Ich habe ja noch meinen Freund so ist es ja nun Gott sei Dank nicht, aber mich ärgert das trotzdem! Im Internet habe ich schon nach Gerichtsurteilen gesucht, aber leider ohne Erfolg. Kennen Sie vielleicht welche? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!

Mitglied inaktiv - 11.11.2002, 09:35



Antwort auf: Beschäftigungsverbot! Wer zahlt, KK oder AG?

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt, Gratifikationen und Urlaubsansprüche KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2002



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