Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit dem 12.06.17 im Beschäftgungsverbot. Mein Arbeitsvertrag ist befristet und endet am 30.09.2017. Nun habe ich 2 Fragen: Ich habe noch 21 Tage (von 26 Tagen) Urlaub für dieses Jahr übrig. Liege ich richtig wenn ich laut meiner Rechnung noch 14.5 Tage Urlaub ausbezahlt bekommen muss? Mein Arbeitgeber ist ja verpflichtet mir Urlaub bis 30.09.17 zu gewähren. Die 3 Restmonate des Jahres ist er ja nicht mehr mein Arbeitgeber. Und da der Vertrag endet, muss er mir den Urlaub auszahlen!? Zum Vertrag an sich habe ich auch eine Frage Laut Vertrag sind meine monatlichen Arbeitsstunden mit "ca. 120 Stunden" angegeben. Mein Stundenlohn beträgt 10.20€. Als Gehalt wurde Brutto 632, 89€ in der Abrechnung angegeben. Das sind dann grade mal 5 € und ... Pro Stunde. Wie kommt der Arbeitgeber auf diesen Betrag? Ist das rechtens? Ich bedanke mich schonmal für Ihre Antwort. Lieben Gruß
von Klemmchen78 am 11.07.2017, 17:40