Sehr geehrte Frau Bader,
Ich hab einige für mich sehr wichtige Fragen, worauf mir weder Arbeitgeber, noch Arbeitsagentur für Arbeit noch Elterngeldstelle antworten können.
Zu meiner Lage; ich bin seit dem 06.01 in Beschäftigungsverbot, mein AG hat jetzt ab 01.04 Coronabedingt Kurzarbeit angemeldet und in Mutterschutz werde ich ab dem 05.07 sein.
1.Bin ich als Schwangere in BV von der Kurzarbeit betroffen? Sprich ich müsste wissen was ich Ende April an Geld bekomme.
Mein AG ist da total überfragt, ich wurde auch über nichts informiert, habe durch Zufall von der Kurzarbeit erfahren.
2. Mutterschaftsgeld wird ja anhand der letzten 3 Monate vor Mutterschaftsbeginn errechnet. Dh in meinem Fall fängt der Berechnungszeitraum jetzt zum 05.04 an. Angenommen ich bekomme für April Kurzarbeitergeld (was Mai und Juni sein wird weiß man ja noch nicht), für Mai und Juni wieder normales Gehalt. Als Bsp 500 Euro Kurzarbeitgeld April, was ja aber als Lohnersatzleistung mit 0 Euro angerechnet wird + 1000 Euro netto normales Gehalt für Mai + 1000 Euro netto für Juni. Würde ich dann nur 633 Euro statt den 1000 Euro Mutterschaftsgeld bekommen? Und sollte ich im schlimmsten Fall von jetzt an bis zum Mutterschutz Kurzarbeitergeld erhalten, was erhalte ich dann als Mutterschaftsgeld?
3. Elterngeld wiederrum wird ja anhand des durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate vor Entbindung berechnet. Dh dann bei mir im schlimmsten Fall ; von August 2019 bis März 2020 Normalgehalt + April bis Juni Kurzarbeitergeld was ja wieder mit 0 Euro angerechnet wird + je nachdem was ich als Mutterschaftsgeld für Juli bekomme und das alles durch 12 Monate geteilt und dann davon 67 % ??
Das waren jetzt viele Fragen aber ich bin momentan sehr verzweifelt und ich bin Ihnen
für jede Antwort sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen, IanaW.
von
IanaW
am 02.04.2020, 19:12
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot, Kurzarbeit und Kopfschmerzen
Hallo,
1. Ich weiß immer noch von keinem verbindlichen Gesetz im Zusammenhang mit Corona, das eine Ausnahme regelt. Deshalb gilt Kurzarbeit auch im BV (sonst würden Sie ja besser behandelt werden).
2. Bei MG wird das Kurzarbeitergeld nicht berücksichtigt
3. Ja, Monate mit Kurzarbeitergeld fließen mit 0 € bei der EG-Berechnung ein
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2020
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot, Kurzarbeit und Kopfschmerzen
Du könntest mit deinem Arbeitgeber reden, dass er dich aus der Kurzarbeit raus nimmt. Das würde ihm ja nicht weh tun da er dein Gehalt von der KK wieder bekommt. Erkläre ihm die Lage mit Elterngeld und Mutterschaftsgeld.
Bei uns gibt es z.b. eine solche Betriebsvereinbarung, damit es später keine Auswirkungen aufs Elterngeld hat. Fragen kostet nichts.
Viel Glück
von
Cani33
am 02.04.2020, 21:27
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot, Kurzarbeit und Kopfschmerzen
Hallo,
den Bundesländern wurde empfohlen, die Zeit mit Kurzarbeit auszuklammern und den Bemessungszeitraum nach vorne zu verlegen. Ob und wann dies umgesetzt wird, ist aber momentan unklar.
Wenn ich es richtig verstanden habe, unterliegst Du auch im BV der Kurzarbeit, wenn die ganze Belegschaft betroffen ist (so habe ich Deine Anfrage verstanden).
Wende Dich an Deine/n Landtagsabgeordnete/n, damit die/der sich im Landtag für Frauen wie Dich einsetzen kann.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 02.04.2020, 22:05
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot, Kurzarbeit und Kopfschmerzen
@cani33 das macht mein AG leider nicht denn Tarifverträge oder Betriebsrat haben wir nicht. Ich verstehe ja auch, dass das eine ganz neue Situation ist, aber mir bleibt wohl nichts anderes als abzuwarten was ich am Ende des Monats bekomme, weil ich nirgends eine richtige Auskunft bekomme. Gerade für Leute die eh schon wenig verdienen und wo auch noch ein Baby unterwegs ist( was schon lange und gut überlegt war) ist das sehr doof und macht einen psychisch fertig.
von
IanaW
am 06.04.2020, 10:33