Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

Da ich hier von den Mädels und von Frau Bader lese das im BV auch einen die Kurzarbeit trifft... Nein!!!! Ich weiß nicht ob es eine Ausnahmesituation ist wegen der Pandemie... Aber die Frauen die bereits im BV sind, können von der Kurzarbeit nicht getroffen werden! Bundesgesundheitsministerium :03018-527-0 Agentur für Arbeit : 0800 4555500 Informiert euch selbst wenn jetzt jemand schreibt das es nicht stimmt Habe es jetzt 2 mal gepostet damit sich die Mädels im normalen als auch im Experten forum belesen können

von Schwabbel am 26.03.2020, 10:25



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

Steht aber auch so im Kommentar von Haufe. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/mutterschutz-verguetung-und-gewaehrung-sonstiger-leistungen-113-aussetzen-wegen-bestimmter-beschaeftigungsverbote_idesk_PI42323_HI937089.html Mag sein, das jetzt eine Ausnahmeregelung gilt. Wäre ja schön.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.03.2020



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

Hallo! Ich selbst habe auch die Frage gestellt und auch keine korrekte Antwort bekommen. Auf Nachfrage beim Anwalt und Steuerberater kam auch heraus, dass ich im BV nicht von der Kurzarbeit betroffen bin! Hoffentlich lesen das viele andere hier.

von stephi2027 am 26.03.2020, 13:05



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

Ich glaube das es hier einige verbitterte Damen gibt, die das noch nicht verstanden haben, auch wenn man öfter darauf hinweist. Das habe ich auch schon mehrfach. Diese finden es einfach unfair, dass es nicht unbedingt jeden trifft. Bei uns gibt es auch zusätzlich eine Betriebsvereinbarung, die generell Schwangere, egal ob BV oder nicht, ausschließt aus der Kurzarbeit. Man muss nur mal nachfragen.

von Cani33 am 26.03.2020, 13:42



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

...wenn sie das liest! ich gönne es euch von herzen!!!!

Mitglied inaktiv - 26.03.2020, 17:04



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

warum sollte ich das? du benimmst dich echt lächerlich. wenn es geregelt ist in einer betriebsvereinbarung gilt es, wenn es nicht geregelt ist, gilt die kurzarbeit für alle. was das nun wieder soll weiß ich nicht kravallie. das ist mit allem so. wer ein bv braucht und es gerechtfertig ist, hat es, wer es bekommt weil er will, begeht sozialbetrug. ganz einfach. ich habe nie etwas anderes gesagt oder geschrieben. schade, dass du so ekelhaft gehässig tust. aber wenn es dir besser geht, na dann. leider kann ich dir da nicht helfen und dein gewünschtes ziel wirst du nicht erreichen. wie schade für dich. hoffentlich hast du gelernt, mit niederlagen umzugehen. kann auch nicht jeder, was?

von mellomania am 26.03.2020, 18:19



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

*was das nun wieder soll weiß ich nicht kravallie* das weiß du doch nie!!! :-))) was ist denn mein gewünschtes ziel? dass du dich ärgerst? weil du niemandem mehr gönnst, als du selbst bekommen würdest? *hoffentlich hast du gelernt, mit niederlagen umzugehen* Niederlage? ICH??? DU wirst verkraften müssen, dass manche dinge in krisen anders laufen, als du es anderen wünscht. aber das verstehst du eh nicht.....

Mitglied inaktiv - 26.03.2020, 18:49



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

Hat mit dem Vertrag rein gar nichts zutun Schwangere, für die ein Beschäftigungsverbot gilt, bekommen von ihrem Arbeitgeber in diesem Zeitraum mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Bei dauerhaften („nicht nur vorübergehenden“) Verdiensterhöhungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von diesem erhöhten Verdienst auszugehen. Dagegen bleiben Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. Dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen, sind dagegen bei der Berechnung des Entgelts zu berücksichtigen. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Informationen weiterhelfen konnten. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales

von Schwabbel am 26.03.2020, 18:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

ich verstehe mehr als du glaubst. und ich wiederhole mich gerne. wem es zusteht, immer. wem nicht, nicht. und wenn es in einer Betriebsvereinbarung steht, dann ist es doch gut, wenn es so geregelt werden kann. wenn es diese bv nicht gibt, dann erhält die schwangere im bv eben kurzarbeitergeld, wie alle auch. das sind fakten und hat mit auffassung nix zu tun. schade, was? ich lasse mich von dir und den andren nicht mehr ärgern. denn ihr könnt nur unter der gürtellinie. konstruktiv habt ihr leider nicht drauf. aber hey! kann nicht jeder haben! in diesem sinne bleibt gesund :-)

von mellomania am 26.03.2020, 21:49



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

wem was zusteht entscheidest aber gottseidank nicht du, auch wenn du dich auf den kopf stellst und mit dem kleinen rechten zeh wackelst! von auffassung hat keiner gesprochen.... du verstehst leider weder konstruktiv (wie schwabbel zb) noch verstehst du unsachliches unter der gürtellinie. nur austeilen, das kannst du dann, zb bin ich ja eklig! aber hey! macht nichts! so kennt man dich! in dem sinn: werd gesund!

Mitglied inaktiv - 27.03.2020, 08:49



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

Das von Schwabbel zitierte Schreiben des BMAS widerspricht aber Deiner ständig wiederholten Aussage, daß nur bei einer bestehenden Betriebsvereinbarung die Bezüge im Beschäftigungsverbot nicht gekürzt werden. Und ohne Dir zu nahe treten zu wollen - dem BMAS würde ich da doch eher glauben als Dir oder sogar Frau Bader. Ich fände es ja sowieso etwas schräg, wenn eine Betriebsvereinbarung - also ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern eines definierten Betriebes - zu Lasten anderer - nämlich der Krankenkassen - geschlossen werden könnte. Da finde ich eine allgemeine Aussage, daß die Minderung eh für gar keinen gilt, deutlich logischer.

von Strudelteigteilchen am 27.03.2020, 10:54



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

Der zweite Text von Schwabbel besagt nur, dass Kurzarbeit ignoriert wird, die in den Monaten VOR Beginn des Beschäftigungsverbotes (im Berechnungszeitraum!) aufgetreten sind. Der Text sagt gar nichts dazu aus, was passiert, wenn die Kurzarbeit erst WÄHREND des BV auftritt. Denn da ist auch mein Stand, wenn in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarif-/Arbeitsvertrag nichts anders geregelt ist, greift die Kurzarbeit auch in einem BV.

von Dojii am 27.03.2020, 10:59



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

Ich muss mich korrigieren, der Text besagt sogar DASS Kurzarbeit in einem BV greift: Zitat: Dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach (!) Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen, sind dagegen bei der Berechnung des Entgelts zu berücksichtigen(!). Kurzarbeit beruht NICHT auf mutterschutzrechtlichen Regelungen und damit muss sie berücksichtigt werden.

von Dojii am 27.03.2020, 11:02



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

Wir sind aktuell in der selben Lage mit Kurzarbeit und beschäftigungsverbot, und haben uns nun auch an das Bundesministerium für Arbeit gewannt und warten auf eine Antwort. Kurzarbeit ist keine Dauerhafte Verdienstkürzung sondern eine vorübergehende. Somit sollte es doch nicht gelten während eines Beschäftigungsverbots. folgenden Text haben wir an das Amt geschrieben und Warten nun auf Antwort: Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau befindet sich aktuell im vom Arzt ausgestellten individuellen Beschäftigungsverbot aufgrund von Schwangerschaft. Jetzt hat ihre Arbeitgeber Kurzarbeit für alle Mitarbeiter angemeldet. Meine Frau hat das Formular dafür auf Druck zusammen mit ihren Kolleginnen unterschrieben. Es gibt im Betrieb leider keine betrieblichen Vereinbarungen das Schwange nicht mit in Kurzarbeit sind, somit würden alle Mitarbeiter in Kurzarbeit fallen. Betrifft die Kurzarbeit nun auch meine Frau im individuellen Beschäftigungsverbot? Im normalen Zustand ohne Kurzarbeit gilt, dass der Arbeitgeber jetzt Mutterschutzlohn zahlt. Diesen kann er sich über die Umlage U2 über die Krankenkasse wiederholen. Dies wäre der normale und beste Fall für Arbeitgeber/Arbeitnehmer, da Lohn und Kosten beiden vollständig erstattet wird und wir später 100% Elterngeld erhalten bekommen würden. Hat der Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet wird dann weiter der Mutterschutzlohn für die Mitarbeiterin im individuellen Beschäftigungsverbot gezahlt, oder bekommt sie Kurzarbeitsgeld gezahlt? Würde die Kurzarbeit gelten, wäre es für den Arbeitgeber ja möglich bzw. auch am sinnvollsten sie theoretisch auf 0 Stunden Arbeit (100% Kurzarbeit) setzen, da sie durch das Beschäftigungsverbot nicht anwesend ist und somit nicht arbeiten kann. Für ihn würde dies die größtmögliche Entlastung bringen da der Lohn dann vollständig vom Arbeitsamt gezahlt wird und wir nur noch 67% Kurzarbeitsgeld bekommen. Von dem Kurzarbeitsgeld würden auch 0% auf das Elterngeld angerechnet werden. Gilt Fall 1 gelten, wäre dies für Arbeitgeber / Arbeitnehmer der beste Fall. Gilt Fall 2 mit 100% Kurzarbeit wäre dies für uns eine große Nachteil. Es wäre auch gegenüber anderen Schwangeren im individuellen Beschäftigungsverbot ein Nachteil, welche auch in Kurzarbeit sind, aber durch eine Betriebsvereinbarung ihrer Firma ausgenommen. Gruß, Stefan

von stefan860 am 27.03.2020, 11:59



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

ist doch klar. wenn es so jetzt geregelt wurde durchs BAMS ist doch ok. ich sagte nur, und da hatten wir hier noch keine kenntnis von dieser regelung auch ihr nicht, dass es eben nur gilt, wenn es in einer betr.v geregelt ist. das hat mit glauben nix zu tun. und dass mir das widerspricht ist auch klar, das tut es aber bei allen, auch bei frau bader wenn du so willst. :-) man kann immer freundlich schreiben, wie du jetzt auch. auf sachlicher konstruktiver ebene. dafür danke ich dir.

von mellomania am 27.03.2020, 18:19



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Ich bin Zahnärztin, in der 19. SS und bereits im Beschäftigungsverbot. Durch die Corona-Krise überlegt mein Chef nun Kurzarbeit anzumelden. Jetzt ist die Frage, bin ich such davon betroffen? Mein Gehalt wird ja durch das Umlagerumgsverfahren nicht direkt von meinem Chef, sondern über meine Krankenkasse bezahlt. Bin ich in dem Fall auch davon betr...


Betrifft mich Kurzarbeit auch im Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Chef hat für uns Kurzarbeit beantragt. Ich bin allerdings schon im Beschäftigungsverbot, welches jedoch von ihm und nicht vom Arzt ausgestellt wurde. Betrifft mich jetzt die Kurzarbeit auch? Vielen Dank für Ihre Antwort, viele Grüße


Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

Hallo. Ich bin schwanger und bin seit ca 1.5monaten im beschäftigungsverbot jetzt muss mein Arbeitgeber Kurzarbeit beantragen! Normalerweise würde ich ja mein ganz normales Gehalt weiter bekommen aber jetzt muss ich sich in die Kurzarbeit! Ist das korrekt oder bin ich da falsch informiert? Weil ich kann bzw darf ja aus "gesundheitlichen"gründen (sc...


Beschäftigungsverbot, Kurzarbeit und Kopfschmerzen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hab einige für mich sehr wichtige Fragen, worauf mir weder Arbeitgeber, noch Arbeitsagentur für Arbeit noch Elterngeldstelle antworten können. Zu meiner Lage; ich bin seit dem 06.01 in Beschäftigungsverbot, mein AG hat jetzt ab 01.04 Coronabedingt Kurzarbeit angemeldet und in Mutterschutz werde ich ab dem 05.07 sei...


Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

Hallo, meine Firma ist seit 2 Wochen in kurzarbeit und ich seit paar Tagen in Beschäftigungsverbot. Es sind noch 3 Monate bis zum Mutterschutz. Ich bekomme jetzt natürlich wie meine Arbeitskollegen nur 67% vom Gehalt. Meine Frage ist jetzt, wenn in den nächsten 3 Monaten mein Chef wieder rauskommt aus der kurzarbeit, also wieder normal arbeitet,...


Beschäftigungsverbot während Kurzarbeit

Guten Tag, ich befinde mich zur Zeit in Kurzarbeit. Arbeite aber in einem Bereich in dem ich bei einer Schwangerschaft sofort in ein Beschäftigungsverbot geschickt werden würde. Wie viel Geld, würde ich während des Beschäftigungsverbot bekommen? Das Kurzarbeitergeld oder mein normales Gehalt? Und welche Auswirkungen hätte das für meinen Arbeitgebe...


Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Guten Tag, Zur Zeit bin ich arbeitslos gemeldet aufgrund der Corona Krise. Ich bin Tanzlehrerin und alle Tanzschulen mussten im März schließen. Mein Chef hat schnell gehandelt und mich bereits für Ende März gekündigt. Nun dürfen die Tanzschulen bei uns in NRW wieder öffnen und mein Chef möchte mich in Vollzeit wie vorher anstellen. Allerdings ...


Kurzarbeit und Beschäftigungsverbot.

Sehr geehrte Frau Bader, Seit Februar befinde ich mich im Beschäftigungsverbot. Vom Arbeitgeber ausgestellt. (Hotel) Ich bekomme seit März Kurzarbeitergeld. Das ist doch nicht richtig, oder? Und ist es mittlerweile so, dass sowohl Mutterschaftsgeld als auch Elterngeld gezahlt werden, ohne Berücksichtigung der Monate, in denen Kurzarbei...


Arbeitslosengeld nach Elternzeit/Beschäftigungsverbot/Kurzarbeit

Guten Abend Ich bin seit dem 10.11.21 aus der Elternzeit, momentan Befinde ich mich im Resturlaub meiner Vollzeitstelle. Ab dem 1.12.21 trete ich eine Teilzeitstelle meines Unternehmens an. Meine Frage ist wie die Berechnung des Arbeitslosengeld wäre wenn ich zum 1.1.22 gekündigt werde. Ich bin seit 2019 Vollzeit im Unternehmen angestell...


Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Guten Tag Frau Bader, ich bin dieses Jahr weiterhin wg der Corona Pandemie in Kurzarbeit. Im Januar und Februar war ich auf Grund der Schwangerschaft krankgeschrieben und bin jetzt im Beschäftigungsverbot. Wirkt sich die Krankschreibung negativ auf mein Elterngeld aus und kann ich den Zeitraum auch wenn ich in Kurzarbeit war, ausklammern lassen...