Hallo. Ich bin schwanger und bin seit ca 1.5monaten im beschäftigungsverbot jetzt muss mein Arbeitgeber Kurzarbeit beantragen! Normalerweise würde ich ja mein ganz normales Gehalt weiter bekommen aber jetzt muss ich sich in die Kurzarbeit! Ist das korrekt oder bin ich da falsch informiert? Weil ich kann bzw darf ja aus "gesundheitlichen"gründen (schwangerschaft) nicht mehr arbeiten und nicht wegen dem Betrieb?gibt es sonst noch was das man in der Situation beantragen kann wenn das so zutrifft?? LG Ursi
von
Gruberin1987
am 29.03.2020, 15:10
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und kurzarbeit
Hallo,
hier wird vertreten, dass es unrichtig ist, aber nach meiner Kenntnis bekommen Sie das Gleiche, was der Rest bekommt. Also Kurzarbeitergeld (andrs im Mutterschutz).
Eine Änderung wegen Corona ist wohl angedacht aber noch nicht durch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.03.2020
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und kurzarbeit
Bezüglich Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit kannst du hier im Forum ein bisschen zurück lesen, diese Frage wurde in den letzten Tagen sehr oft gestellt.
Gruß
Sylvia
von
Dreikindmama
am 29.03.2020, 19:18
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und kurzarbeit
Muss ich der Arbeitsagentur dann mitteilen wann ich in mutterschutz bin bzw dann im mutterschutz bekomme ich mein volles Gehalt? LG
von
Gruberin1987
am 01.04.2020, 16:25