Roechilieu
Guten Tag, Zur Zeit bin ich arbeitslos gemeldet aufgrund der Corona Krise. Ich bin Tanzlehrerin und alle Tanzschulen mussten im März schließen. Mein Chef hat schnell gehandelt und mich bereits für Ende März gekündigt. Nun dürfen die Tanzschulen bei uns in NRW wieder öffnen und mein Chef möchte mich in Vollzeit wie vorher anstellen. Allerdings möchte er dann Kurzarbeitergeld beantragen, weil er meint nicht genügend für mich zu tun zu haben. Ist das rechtens? Kann er Kurzarbeitergeld beantragen nach der Arbeitslosigkeit und er mich in Vollzeit anstellt, obwohl er weiß, dass zu wenig zu tun ist? Die zweite Sache ist, dass ich nun die Woche erfahren habe, dass ich schwanger bin. Wie sieht das dann aus? Darf ich mir so viel Publikumsverkehr eigentlich arbeiten? Und wie würde es aussehen, wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekäme, bekomme ich dann auch nur Kurzarbeitergeld? Was wäre, wenn ich zum 1.6. eingestellt werden würde, aber die Stelle nie antreten würdeaifgrund des BV, hätte ich trotzdem Anspruch auf eine Lohnfortzahlung? Vielen Dank für die Beantwortung
Hallo, ist doch für Sie von Vorteil - besser als ein TZ-Vertrag. Ich halte es, wenn es vorher auch einen VZ-Vertrag gab, für zulässig. Ob Sie ien BV bekommen, wird anhand von einer Gefährdungsprüfung festgestellt. Sie dürfen aber nur bis 20.00 Uhr arbeiten. Liebe Grüße NB
Dojii
Ob er dich Vollzeit einstellen darf, wenn er genau weiß, dass er sofort Kurzarbeitergeld für dich beantragen muss, weiß ich leider nicht. Sollte das aber alles rechtlich glatt laufen und du bekommst tatsächlich ein Beschäftigungsverbot, bekommst du wie alle anderen auch Kurzarbeitergeld. Ein BV schützt dich nicht vor Kurzarbeitergeld.
Dojii
Edit: Es sei denn es gibt vertragliche Regelungen, die das explizit ausschließen (bspw. im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag etc.). Gibt es die nicht, gilt Kurzarbeit auch im BV.
Roechilieu
Danke schon mal für die Antwort. Wenn das Kurzarbeitergeld dann ab September wieder aufgehoben wird, würde das dann auch bei mir aufgehoben werden und ich würde im Beschäftigungsverbot mein normales Gehalt bekommen?
mellomania
ja. du wirst geführt wie alle anderen auch. wenn alle KG bekommen du auch, wenn die andren keins mehr bekommen, erhälst du auch wieder normal. im elterngeld wird das aber nicht nachteilig gewertet.
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