Frage: Beschäftigungsverbot Krippe

Hallo Frau Bader, ich arbeite in einer Kinderkrippe und bin jetzt „frisch“ schwanger. Das habe ich meinen Arbeitgeber gemeldet und der hat mich für die Titer-Feststellung zum Betriebsarzt geschickt. So lange die Ergebnisse noch nicht da sind, soll ich im Büro arbeiten. Das befindet sich allerdings mitten in der Einrichtung und natürlich kommen und gehen auch die Kollegen ein und aus. Ist das denn so rechtens? Ein sehr guter Schutz gegen evtl auftretende Krankheiten ist das doch nicht... vielen Dank schon mal und noch einen schönen Tag!

von Anmo am 21.02.2018, 22:15



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Krippe

Hallo, klären Sie mit dem Gewerbeaufsichtsamt, ob, je nachdem wogegen kein Impfschutz besteht, eine Umsetzung möglich ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.02.2018



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Krippe

Das ist sicher ein vernünftiges vorgehen. Denn auch wenn Kollegen, Eltern und auch Kinder im Büro ein und ausgehen ist aufgrund des fehlenden Körperkontakts die eventuelle Ansteckungsgefahr äußerst gering. Du gehst ja auch einkaufen, triffst dich mit anderen Menschen privat,... das ist ansteckungstechnisch das gleiche. Dein Arbeitgeber kann dich auch zu jeder anderen Arbeit ohne direkten Kinderkontakt einsetzen. Garderoben aufräumen, putzen. Tisch decken und abräumen. Essen vorbereiten. Garten fegen. Schränke ausmisten. Da gibt es viele Möglichkeiten ungefährlich in der Kita zu arbeiten. Jeckyll

Mitglied inaktiv - 22.02.2018, 06:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Krippe

natürlich ist das rechtens. du schottest dich ja daheim auch nicht ab. die fehlenden immus betreffen DIREKTEN körperkontakt, also wickeln z.b. aber doch nicht das vorbeilaufen eines kollegen. du bekommst lohn, also kann der arbeitgeber dich so einsetzen, wie es für ihn passt und du musst den job auch machen. selbst wenn du jetzt keine immus gegen irgendwas hat, kann er dich die ganze zeit über im büro sitzen lassen da dort kein direkter kontakt besteht. siehe antwort oben

von mellomania am 22.02.2018, 14:37



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Krippe

Nein, dazu müßtest du gegen Windpocken, Masern und Ringelröteln immun sein, denn diese Erreger schaffen es evtl bis ins Büro, wenn sie an der Einrichtung auftreten. Dein AG dürfte dich aber zu Hause mit Büroarbeiten beschäftigen, oder an einen anderen Arbeitsplatz außerhalb der Kita umsetzen.

Mitglied inaktiv - 22.02.2018, 15:35



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