Hallo liebe Frau Rechtsanwältin, ich habe ein paar Fragen: 1. Beschäftigungsverbot: Ab welchem Monat kann man sich dieses ausstellen lassen? Wie lange bekommt man gleiches Gehalt ohne Abzüge? Derzeit muss ich 8/9 Stunden täglich arbeiten. Das pack ich nicht mehr. Möchte mit dem Arzt sprechen und meine Arbeitszeit auf max. 4 Stunden reduzieren. 2. Elternzeit: Bekomme ich in dieser Zeit auch Weihnachts- und Urlaubsgeld? In meinem Arbeitsvertrag steht lediglich, dass mir Weihnachtsgeld zusteht, wenn ich zum 31.12. des jeweiligen Jahres in ungekündigter STellung bin. Das ist ja dann der Fall. Weil ich bin ja nur in Elternzeit und nicht gekündigt. Beim Urlaubsgeld steht sogar nur, dass ich dieses nach BEtriebszugehörigkeit erhalten. Sprich also jedes Jahr ein bisschen mehr.
von su82 am 09.02.2015, 16:39