Hallo Frau Bader, ich möchte nach meinem Erziehungsurlaub wieder eine Teilzeitbeschäftigung in meiner alten Fa. aufnehmen. Nun wurde mir schon mitgeteilt, dass ich eventl. nur einen Arbeitsplatz mit einer niedrigeren Gehaltszahlung bekomme, da ich kein Recht auf einen Arbeitsplatz mit gleicher Gehaltszahlung hätte nur das Recht auf einen Arbeitsplatz.Vorher war ich vollbeschäftigt. Meine Fa. gehört dem öffentl. Dienst an und ich bin als BAT-Angestellte tätig gewesen. Bitte sagen Sie mir ob das rechtl. richtig ist und in welchem Gesetz ich das nachlesen kann.
Mitglied inaktiv - 23.10.2002, 21:01