Mitglied inaktiv
Ich befinde mich seit 1998 im Erziehungsurlaub, und da ich im Maerz 2002 mein drittes Kind bekomme, moechte ich es auch weiterhin bleiben. Nun sind wir voruebergehend weggezogen und ich moechte im Rahmen meines Erziehungsurlaubes eine Teilzeittaetigkeit aufnehmen. Ich habe meinen Arbeitgeber schriftlich um Erlaubnis gebeten. Dieser hat sie mir auch gegeben, jedoch mit einigen Einschraenkungen: ich darf nur die angegebene Arbeitszeit (ich hatte mal 10 Stunden/Woche geschrieben) arbeiten und auch nur die Taetigkeiten, die ich angegeben habe. Ausserdem duerfte ich keinen festen Arbeitsvertrag haben (ist zwar nur Bezahlung auf Stundebasis, jedoch natuerlich ein Vertrag!). Jede Aenderung soll ich meinem AG sofort mitteilen?! Meine Frage lautet nun, ob mein Arbeitgeber berechtigt ist, diese Angaben von mir zu verlangen (dass ich nicht mehr als 19 Stunden/Woche arbeite ist klar!). Darf er meine Angaben kontrollieren (da ich inzwischen auch manchmal mehr arbeite)? Darf er die Art der Taetigkeit einschraenken? Ab wann darf ich max. 30 Stunde/Woche arbeiten (nach der Geburt des 3. Kindes?) Die neue Firma ist in einer aehnlichen Branche wie meine "alte" Firma, allerdings keine direkte Konkurrenz. Uebrigens hat mein "alter" Arbeitgeber schon immer betont, dass eine Teilzeittaetigkeit bei ihm nicht in Frage kommt... Vielen Dank, ich hoffe, das war nicht zu lang.. DUSA
Liebe Dusa, grds. muß Ihrer AG einer Fremdtätigkeit zustimmen, eine Ablehnung bedarf einer schriftl. Begründung. Er kann aber nicht die Anzahl der Std. etc. festlegen-es geht nur darum, ob eine Fremdarbeit seinem Betrieb schadet. Wenn Sie woanders arbeiten, müssen Sie natürlich einen Vertrag schließen, der jedoch befristet sein muß. 30 Std. / Wo. dürfen Sie erst arbeiten, wenn Sie sich im EU des dritten Kindes befinden. Dieser ist im Anschluß an das Ende des EU vom 2. Kind zu beantragen. Gruß, NB
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