Hallo, mir ist bei der Berechnung des Elterngeldes etwas unklar. Und zwar arbeite ich jetzt bereits Teilzeit mit 20 Wochenarbeitsstunden. Ich werde ab Anfang Januar im Mutterschutz sein und möchte anschließend mindestens zwei Jahre Elternzeit nehmen, allerdings nach spätestens einem Jahr wieder Teilzeit weiterarbeiten. Mein Mann wird keine Elternzeit nehmen, also stehen mir ja zwölf Monate Elterngeld zu. Ich überlege jetzt, wie wir das Elterngeld am besten planen, falls ich doch schon eher arbeiten gehe. Sollte ich mit weniger Wochenarbeitsstunden als den jetzigen 20 arbeiten, dann verstehe ich es so, dass ich dann die neue Elterngeld plus Variante wählen sollte? Aber falls ich doch direkt wieder mit denselben 20 Wochenstunden weiterarbeite, also kein Verdienstverlust entstehen würde, dann sollte ich wahrscheinlich erst nach zwölf Monaten Basiselterngeld wieder einsteigen, oder!? Beim Basiseltergeld würde ein TZ-Verdienst ja nach wie vor mit eingerechnet? Aber wie würde man in dem Falle, das ich doch schon nach sechs Monaten wieder mit den 20 Stunden arbeite das Elterngeld plus berechnen? Würde es wegfallen oder steht einem das auf jeden Fall noch obendrauf zu? Entschuldigung, dass es so lang geworden ist, hoffentlich habe ich es aber verständlich erklärt!? Grüße, Marie
von Marie80 am 08.09.2015, 20:35