Ist es möglich gegen die Berechnung des Elterngeldes, zur Not gerichtlich, vorzugehen? Ich habe viele Jahre gearbeitet, bin dann umgezogen und war dadurch 4 Monate arbeitssuchend. Genau diese 4 Monate fallen in den Brechnungszeitraum. Ich fnde es ungerecht, wenn man lange gearbeitet hat, das dann genau dieser Zeitraum zur Berechnung genommen wird.Wenn man wenigstens das Arbeitslosengeld in seiner Höhe mit brechnen würde, ginge es ja noch, aber diese 4 Monate auf 0 gesetzt das ist hart. Kann man etwas tun, ohne immense Gerichtskosten zu haben wenn man verliert?
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung.
Vielen Dank
von
wauwaunora
am 28.04.2012, 16:13
Antwort auf:
Berechnung des Elterngeldes
Hallo,
der Elterngeldbescheid ist ein Verwaltungsakt, den man innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen kann.
wenn dies keiner Volkert, kann man Klage erheben. Wenn man bedürftig ist, sondern Prozesskostenhilfe beantragen. Diese erhält man jedoch nur bei Erfolgsaussicht.
Eine gute Erfolgsaussicht haben Sie jedoch leider nach meiner Ansicht nicht.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.04.2012
Antwort auf:
Berechnung des Elterngeldes
du kannst gegen den Elterngeldbescheid Widerspruch einlegen und dann gegen den Widerspruchsbescheid klagen. Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen, die aber im Falle von Erfolgslosigkeit abgewiesen wird.
Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung. Da du 4 Monate aber kein Entgelt (= Gehalt) bezogen hast, werden diese außenvor gelassen. Also die Klage ist sehr aussichtslos. Aber könntst ja mal einen Musterprozessn führen. Vielleicht findest du einen Richter, der sich deiner annimmt.
von
arlett1978
am 28.04.2012, 16:25