Berechnung der Urlaubsabgeltung nach Kündigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung der Urlaubsabgeltung nach Kündigung

Hallo, nach meiner Kündigung am Ende der Elternzeit habe ich Urlaubsabgeltung beim früheren Arbeitgeber geltend gemacht. Ich habe immer ein festes Monatsgehalt bekommen und eine Sonderzahlung als Bonus, wenn ich gewisse Sonderleistungen jeweils persönlich erbracht hatte während meiner Arbeitszeit. Muss nun die Abgeltung auf Basis des Gehaltes berechnet werden oder muss der Arbeitgeber die Sonderzahlung, die variierten und in Urlauben auch wegfielen, mitberechnen? Den Bonus war als Sonder-/Einmalzahlung deklariert. Danke für Ihre Antwort Gaby Scharper

von emilmucki am 12.10.2017, 15:23



Antwort auf: Berechnung der Urlaubsabgeltung nach Kündigung

Hallo, wenn es Einmalzahlungen waren, wird es nicht berücksichtigt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2017



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