KleinerKnopf
Ich habe zum 15.6. gekündigt. Mein Arbeitgeber hat bis dato noch nicht von seinem Kürzungsrecht gem. 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG Gebrauch gemacht. Urlaubstage generell: 24 Im Jahr 2015 hatte ich also auch einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen. 14 Tage hatte ich bereits genommen. Somit bleiben für 2015 also noch 10 Tage. Ich möchte jetzt gern wissen, wieviel Urlaub mir für 2016 noch zusteht, wenn ich zum 15.6 gekündigt habe. 2 Tage pro Monat, und dann noch 1 für Juni? Sehe ich es richtig, dass mir demnach dann noch insgesamt ein Urlaubsabgeltungsanspruch von 21 Tagen zusteht?
Hallo, der Ag muss nicht explizit ein Kürzung vornehmne. Er teilt einfach die Resttage mit. ich habe noch von keinem AG gehört, der Urlaub in der EZ gewährt - das Arbeitsverhältnis ruht ja. Und wenn Sie, wovon ich ausgehe, 2016 in EZ waren, haben Sie gar keine Urlaubsansprüche Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hast Du innerhalb der Elternzeit gearbeitet? Falls ja, dann anteilig der Teilzeit. Falls nein, dann hast Du in der Elternzeit gar keinen Urlaubsanspruch erworben. Lediglich für die Zeit wo Du im Mutterschutz warst und für die Zeit zwischen Elternzeitende und Kündigung. Falls Du da arbeiten gehst. Da gilt dann das für angebrochene Monate voller Urlaubsanspruch besteht - grob umschrieben. Genaue Daten wann Du Mutterschutz hattest und Elternzeit wären also hilfreich.
KleinerKnopf
Auch während der Elternzeit entstehen grundsätzlich (weitere) Ansprüche auf Urlaub. Diese Urlaubsansprüche kann der Arbeitgeber aber kürzen, wenn der Arbeitnehmer nicht bei ihm in Teilzeit tätig ist. Die Kürzungsmöglichkeit ist in § 17 Absatz 1 BEEG geregelt. Mir geht es nur darum, wie ich den Urlaubsanspruch richtig berechne.
KleinerKnopf
Ich hab nicht während der Elternzeit gearbeitet. Ich habe zwei Jahre Elternzeit angemeldet und nun nach einem Jahr gekündigt, weil ich mir einen neuen Job gesucht habe.
Sternenschnuppe
Du warst nach Deinen Daten bisher komplett im Mutterschutz. Wenn Dein Kind im Juni geboren ist ging Dein Mutterschutz bis August. September,Oktober,November und Dezember entfällt der Urlaub weil Du komplett in Elternzeit warst. Also bleiben Dir noch 2 für 2015 und nix in 2016 vom alten AG.
Sternenschnuppe
Komplett in Elteenzeit ab Ende Mutterschutz natürlich.
desireekk
Hallo, ich verstehe schon was Du meinst. Aber: im BEEG steht nicht in welcher Form die Urlaubskürzung anmelden muss. Er kann das einfach in der Endabrechung tun. Grundsätzlich würde ich also aus Vorsicht mit der Kürzung rechnen, aber dem AG gegenüber kann man ja immer offiztiell davon ausgehen dass der Urlaubsanspruch nicht von ihm gekürzt wurde, dann wirst Du schon sehen :-) Für Juni hast Du halben Urlaubsanspruch, da der AV ja endet und Du nicht aus der EZ zurückkehrst. Wann endete denn Dein MuSchu? = wann begann die EZ?
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