Frage:
Berechnung Urlaubstage bei Tz in Ez u Kündigung
Hallo Frau Bader und alle anderen,
ich hab eine Frage bzgl der Berechnung von Urlaubstagen.
Mein Mann hat eine 5 Tage Woche u 30 Tage Urlaub. Vom 05.03. bis 04.07. macht er Tz in Ez (30 Std, 4 Tage). Er hat zum 31.07. gekündigt.
Ich würde die Tage jetzt so berechnen:
Jan 2,5
Feb 2,5
März 2,5 (da kein voller Ez-Monat)
April 2 (voller Ez Monat mit 4-Tage Woche)
Mai 2
Juni 2
Juli 2,5
Gesamt 16 Tage.
Bei seinem neuen Ag hat er wieder 30 Tage Urlaub und eine 5 Tage Woche. Der neue Ag hat ihn darauf hingewiesen, dass ihm bei Kündigung im 2. Halbjahr der komplette gesetzliche Mindesturlaub (bei 5 Tagen 20 Tage) zusteht u er nur noch 10 Tage für Aug-Dez beim neuen Ag bekommt.
Bei meiner Berechnung käme er dann ja nur auf 26 Tage, obwohl ihm ja eigentlich 30-1,5 (0,5 pro vollen Ez-Tz-Monat) also 28,5 zustehen. Im Moment können wir für die Kinderbetreuung wirklich jeden Tag gebrauchen.
Wie berechne ich den Urlaub bis Juli 2019 beim alten Ag richtig? Die Personalabteilung ist leider auch überfordert...
Vielen Dank
Niki
von
Niki1980
am 03.04.2019, 15:00
Antwort auf:
Berechnung Urlaubstage bei Tz in Ez u Kündigung
Hallo,
bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2019
Antwort auf:
Berechnung Urlaubstage bei Tz in Ez u Kündigung
Nein, nicht ganz. Er hat ja EZ und wenn der AG ausschließt das er in dieser Urlaubsanspruch hat, dann wird der Urlaub um die Zeit wo er in voller EZ ist gekürzt. Zudem beziehen sich die 30 Tage ja auf VZ mit 5 Tage, arbeitet er aber weniger, senkt sich natürlich auch der Urlaub. Deine Berechnung ist also soweit richtig.
Davon ab, bei 5 Tage und 30 Tage Urlaub im Jahr wäre es von Jan-Juli auch nicht 20 Tage sondern nur 17,5 Tage die ihm zustehen. Wenn eben weiter mit 5 Tage gerechnet wird, sonst eben um die Kürzung für die Zeit in der er komplett in EZ ist. Und von August bis Dezember beim neuen dann 12,5 Tage. Fraglich ist also warum der neue den Urlaub um 2,5 Tage kürzt und meint nur 10 Tage geben zu müssen. Da ist der Fehler. So kämme dein Mann auf die ihm zustehenden 28,5 Urlaubstage. VZ und EZ zusammen gerechnet.
von
Felica
am 03.04.2019, 15:34
Antwort auf:
Berechnung Urlaubstage bei Tz in Ez u Kündigung
Im Bundesurlaubsgesetz ist wohl geregelt, dass der alte Ag bei Kündigung im 2. Halbjahr den gesetzlichen Mindestjahresurlaub voll gewähren muss. Und das sind bei einer 5TageWoche 20 Tage. Deswegem sagt der neue Ag: Ihm stehen 30 Tage zu, der alte muss lt Gesetz 20 gewähren (wenn man die 7 Monate komplett eine 5TageWoche hätte), also gebe ich nur noch 30-20=10 Tage.
Steht auch so auf diversen Internetseiten
Bei einem Ausscheiden beispielsweise zum 31.07. ist die Sachlage eine andere, jedenfalls wenn das Arbeitsverhältnis bereits seit dem 01.01. eines Jahres bestand. Die Regelung zum Teilurlaub ist hier nicht heranzuziehen. Vielmehr hat der Arbeitnehmer immer einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub, bei einer 5-Tage-Woche also auf 20 Urlaubstage.
Liebe Grüße
von
Niki1980
am 03.04.2019, 15:48
Antwort auf:
Berechnung Urlaubstage bei Tz in Ez u Kündigung
Dann musst du aber auch berücksichtigen das der Mindesturlaub sich in der Zeit wo dein Mann in EZ ist, auch verringert. Denn bei einer 4 Tagewoche beträgt der nicht 20 Tage sondern nur 16 Tage.
Ehrlich finde ich fängt das mit dem neuen AG schon gut an. So einen Aufwand hat bei mir noch nie ein AG gemacht. Die haben sauber den Urlaub abgerechnet für den Zeitraum wo ich auch bei denen angestellt war. Da hat keiner um 2 Tage Urlaub gefeilscht.
von
Felica
am 03.04.2019, 17:41
Antwort auf:
Berechnung Urlaubstage bei Tz in Ez u Kündigung
3 Monate mit 5-Tage-Woche = 7,5 Tage +
4 Monate mit 4-Tage-Woche = 8 Tage
macht zusammen 16 Tage bei AG 1.
Jedoch hat AG 2 Recht, bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte muss er beim 1. AG mindestens den gesetzlichen Urlaub für das ganze Jahr bekommen. Bei einer 5-Tage-Woche wären dies 20 Tage. Er hat jedoch 4 Monate nur eine 4-Tage-Woche gehabt.
Ich komme somit auf
5,3333333 Tage für die 4 Monate TZ
(16 Tage : 12 Monate x 4 Monate) und 13,3333333 Tage für das restliche Jahr
(20 Tage : 12 Monate x 8 Monate), macht insgesamt 18,66666 Tage,
also 19 Tage beim 1. AG!
Der 2. AG gewährt ihm 10 Tage für den Rest des Jahres. Insgesamt hat er dann 29 Tage.
von
chrissicat
am 03.04.2019, 17:45
Antwort auf:
Berechnung Urlaubstage bei Tz in Ez u Kündigung
Danke für eure Antworten.
Dieses „Problem“ hat man ja auch nur, wenn man zum 31.07. (30\\12*7=17,5) wechselt. Zum 31.08. stehen einem 20 Tage zu und danach sowieso mehr als der gesetzliche Mindesturlaub.
Noch eine Frage: Wie sieht das denn mit der Kürzung für die Tz aus. Es ist ja Tz in Ez. Wird da auch nur jeder volle Monat (in unserem Fall April,Mai u Juni) oder jeder Monat anteilig gekürzt.
Liebe Grüße
Niki
von
Niki1980
am 03.04.2019, 19:05
Antwort auf:
Berechnung Urlaubstage bei Tz in Ez u Kündigung
M.E. macht es hier für die Urlaubsberechnung keinen Unterschied, ob es TZ in Elternzeit oder TZ ohne Elternzeit ist. Fakt ist ja, dass er 4 Monate in TZ in einer 4-Tage-Woche arbeitet.
Gekürzt kann der Urlaub werden, für jeden Monat, der voll durch die Elternzeit unterbrochen ist. Aber dein Mann arbeitet ja während der Elternzeit, daher erfolgt hier keine Kürzung aufgrund der Elternzeit sondern aufgrund der 4-Tage-Woche.
Er arbeitet 4 volle Beschäftigungsmonate (nicht Kalendermonate!) in einer 4-Tage-Woche und 3 volle Beschäftigungsmonate in einer 5-Tage-Woche. Daher die Berechnung so wie ich sie oben aufgeführt habe.
von
chrissicat
am 03.04.2019, 20:23