sehr geehrte frau bader, vielleicht können sie mir kurz etwas licht ins dunkle bringen, denn ich komme mit der gehaltsüberweisung nicht klar. ich hatte die letzten monate (seit der 17.ssw) ein teilweises beschäftigungsverbot von 4 std. - also war auf "halbzeit" gesetzt, sonst war ich voll berufstätig in einem angestelltenverhältnis (40 std.-woche). seit dem 30.09.2008 befinde ich mich im mutterschutz, entbindungstermin ist der 11.11.2008. ab oktober haben wir die steuerklassen von 4/4 auf 3/5 gewechselt. nachdem ich heute meinen kontoauszug vorliegen habe (gehaltsabrechnung ag liegt noch nicht schriftlich vor) sehe ich, dass mein normaler verdienst (nach einbeziehung der kk-leistung von 13,00 euro/tag) um fast minus 200,00 euro abweicht. auch habe ich die kk-leistung jetzt erst erhalten, da es die personalabteilung/lohnberechnungsstelle erst nach 3 wochen geschafft hat, der kk nach 2maliger aufforderung die entsprechende gehalts- bzw. entgeldbescheinigung darzureichen. können sie mir sagen, ob sich aus meinem teilweisen beschäftigungsverbot evtl. nachteile hier niederschlagen oder warum weicht meine jetzige gehaltszahlung von meinem eigentlichen gehalt so deutlich ab?????? es sollten/dürften mir doch keine finanziellen nachteile entstehen???? ich glaube mich auch zu erinnern, dass dies in meiner ersten schwangerschaft 2005 nicht der fall war (da hatte ich auch teilw. bv von 4 std.) wie verhält sich das? können sie mich BITTE aufklären? und bitte so, dass ich es auch verstehe, also idiotensicher *grins* p.s. danach würde sich ja auch das anschließende elterngeld berechnen und demzufolge magerer ausfallen, als ich vermute????? vielen dank im voraus. frühmorgendliche mich um den schlaf bringende grüße Graue Maus
Mitglied inaktiv - 31.10.2008, 05:04