Hallo Frau Bader, ich habe das Elterngeld für mein erstes Kind in halben Monatsbeiträgen bei doppelter Laufzeit auszahlen lassen (24 Monate je 800 Euro). Direkt im Anschluss ist mein 2. Kind geboren. Gelten diese 800 Euro in den letzten 12 Monaten vor Geburt des 2. Kindes als Einkommen (wie z. B. Mutterschaftsgeld)? Ist der "halbe" Elterngeldbezug in den letzten 12 Monaten vor seiner Geburt relevant für die Berechnung für das 2. Kind? Ansonsten hatte ich nach Geburt meines 1. Kindes keine Einkünfte. Danke für Ihre Antwort, viele Grüße
Mitglied inaktiv - 12.01.2010, 21:20