Am 10.01.2012 kam mein Sohn zur Welt, im Anschluss nahm ich 2 Jahre Elternzeit bis zum 09.01.2014, Elterngeld wurde gesplittet und bis November 2013 ausgezahlt. Habe irrtünmlich bis zum 2. Geburtstag meines 1. Kindes Elternzeit beantragt und nicht daran gedacht, dass dasEG nur bis 2 Monate davor gezahlt wird. Habe nun einen befristeten TZ-Vertrag (halbe Tage) v. 09.12.13 - 12.01.14 mit meinem Arbeitgeber zur Überbrückung abgeschlossen, ab 13.01.2014 wieder für Vollzeit unterschrieben. Habe nun erfahren, dass ich wieder schwanger bin, ET ca. Anfang August 2014. Werde nun wohl ein BV erhalten, wie bereits beim 1. Kind. Möchte natürlich auch Elternzeit nehmen. Frage: Wie berechnet sich das EG? Erhalte ich während des BV Lohnzahlungen in Höhe meiner Vollzeitbeschäftging nur, dann, wenn ich die Vollzeitbeschäftigung am 13.01.14 wieder aufnehme und dann am gleichen Tag die ärztl. Bescheinigung über das BV beim Arbeitgeber vorlege? Oder auch dann, wenn ich sie bereits jetzt vorlege? Nun weiss ich gar nicht, wie ich mich verhalten soll.
von westi2093 am 09.12.2013, 17:53