Berechnung Elterngeld bei 2. Kind bei BV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Elterngeld bei 2. Kind bei BV

Am 10.01.2012 kam mein Sohn zur Welt, im Anschluss nahm ich 2 Jahre Elternzeit bis zum 09.01.2014, Elterngeld wurde gesplittet und bis November 2013 ausgezahlt. Habe irrtünmlich bis zum 2. Geburtstag meines 1. Kindes Elternzeit beantragt und nicht daran gedacht, dass dasEG nur bis 2 Monate davor gezahlt wird. Habe nun einen befristeten TZ-Vertrag (halbe Tage) v. 09.12.13 - 12.01.14 mit meinem Arbeitgeber zur Überbrückung abgeschlossen, ab 13.01.2014 wieder für Vollzeit unterschrieben. Habe nun erfahren, dass ich wieder schwanger bin, ET ca. Anfang August 2014. Werde nun wohl ein BV erhalten, wie bereits beim 1. Kind. Möchte natürlich auch Elternzeit nehmen. Frage: Wie berechnet sich das EG? Erhalte ich während des BV Lohnzahlungen in Höhe meiner Vollzeitbeschäftging nur, dann, wenn ich die Vollzeitbeschäftigung am 13.01.14 wieder aufnehme und dann am gleichen Tag die ärztl. Bescheinigung über das BV beim Arbeitgeber vorlege? Oder auch dann, wenn ich sie bereits jetzt vorlege? Nun weiss ich gar nicht, wie ich mich verhalten soll.

von westi2093 am 09.12.2013, 17:53



Antwort auf: Berechnung Elterngeld bei 2. Kind bei BV

Hallo, Sie erhalten den Lohn, den Sie ohne BV bekämen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2013



Antwort auf: Berechnung Elterngeld bei 2. Kind bei BV

Du bekommst genau das, was Du auch verdienen würdest laut den Verträgen die ihr geschlossen habt. Wenn es ein BV wird dann wird es das auch schon jetzt, oder ? Daher gleich offen sein. Weiss ja nicht was Du arbeitest und ob das jetzt schon das Kind gefährdet. Elterngeld ermittelt sich immer aus den 12 Monaten vor Mutterschutz. Also jetzt bis zur Vollzeitgrenze der Teilzeitlohn , dann Vollzeitlohn bis Mutterschutz. Was dann an Monaten zu den 12 fehlt geht je Monat mit 0€ in die Berechnung. Das 2. Jahr Elterngeld war ja nur die 2. Rate und kein Bezugsmonat der ersetzt wird durch Lohn davor.

von Sternenschnuppe am 09.12.2013, 18:15



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