Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin in der 26. Woche schwanger und angestellt mit vertraglich 40h die Woche, aufgeteilt auf 5 Arbeitstage (vertraglich Mo-So, seit Bekanntgabe der Schwangerschaft Mo-Sa, in wechselnden Schichten). Nun gibt es bei uns aktuell unerwartet ein großes Mehraufkommen an Arbeit. Es „brennt die Hütte“ und alle Mitarbeiter wurde gebeten, nach Kräften zusätzliche Stunden zu leisten.
Da es mir gesundheitlich damit gut geht und die Überstunden sehr gut bezahlt werden, möchte auch ich entsprechend mithelfen und mehr als meine 40 Stunden arbeiten. Meine Teamleitung hat dem zugestimmt, so lange ich mich gut fühle und wir uns an die gesetzlichen Regelungen halten. Genau hier gibt es jetzt aber eine kleine Unsicherheit:
Laut Gesetz darf ich nicht mehr als 8,5 h am Tag oder 90 h in der Doppelwoche arbeiten. Soviel ist mir bewusst. Wie zählen hier jedoch Kranken- und Feiertage hinein?
Konkret: Am 25.9. hatte ich mich einen Tag krank melden müssen. Am 3.10. ist ein Feiertag, den ich natürlich nicht arbeiten darf. Sonntage sind für mich ohnehin frei.
Gehen diese beiden Tage nun in die Kalkulation der max. 90h in der Doppelwoche jeweils mit 0h ein, da ich ja effektiv nicht gearbeitet habe? Oder wird der Krankentag mir theoretischen 8h angesetzt und der Feiertag mit 0h (d.h. ich könnte 18h Überstunden machen)? Oder werden beide Tage mit theoretischen 8h berechnet (sodass sich max. 10h zusätzliche Stunden ergeben)?
Vielen Dank und einen schönen Tag für Sie!
von
ankh
am 02.10.2017, 11:05
Antwort auf:
Berechnung Arbeitszeit bei Krankheit/Feiertag
Hallo,
es zählen sie tatsächlich gearbeiteten Stunden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2017
Antwort auf:
Berechnung Arbeitszeit bei Krankheit/Feiertag
Bekommst du den Feiertag entlohnt? Krank wird bei dir ja auch mit Stunden berechnet oder?
von
Surematu
am 02.10.2017, 11:08
Antwort auf:
Berechnung Arbeitszeit bei Krankheit/Feiertag
Hallo,
ja, also der Feiertag wird mit bezahlt (im normalen Gehalt, so wie halt auch Urlaub oder Sonntage, lt Vertrag könnte ich auch arbeiten und dafür wann anders einen Ausgleichstag bekommen, aber lt MuSchuG darf ich das jetzt ja nicht) und für den Krankentag bekomme ich die normale Lohnfortzahlung.
Beste Grüße,
Ankh
von
ankh
am 02.10.2017, 11:25
Antwort auf:
Berechnung Arbeitszeit bei Krankheit/Feiertag
Laut Gesetz darf ich nicht mehr als 8,5 h am Tag oder 90 h in der Doppelwoche arbeiten. Soviel ist mir bewusst. Wie zählen hier jedoch Kranken- und Feiertage hinein?
Du darfst nicht mehr als 8,5 h/Tag UND nicht mehr als 90 h/Doppelwoche arbeiten, und dabei ist es unerheblich ob Feiertage in der Woche sind oder nicht.
Du darfst bis zu 6 Tage pro Woche arbeiten, ein Ruhetag pro Woche muss immer sein.
Im bestimmten Branchen darfst du Sonn- und Feiertags arbeiten (Beherbergungswesen, Hotel- und Gaststätten, Altenheime..., Verkehrswesen ...)
In die Kalkulation gehen die Tage und Stunden ein, die du TATSÄCHLICH gearbeitet hast. Wenn du also wegen eines Feiertags einen Tag frei hattest, ist deine Wochenarbeitszeit 8 Std. weniger gewesen, da kannst du gerne an einem Samstag anrücken.
Mitglied inaktiv - 02.10.2017, 22:27