Hallo Frau Bader, ich habe 2 Kinder (12 und 6 Jahre alt)und einen Teilzeit-Arbeitsvertrag (50%=20 Wochenstunden) im öffentlichen Dienst (Gesundheitswesen) nach TVÖD. Derzeit arbeite ich alle 14 Tage 40 Wochenstunden, habe dafür jede andere 2. Woche frei. So ist es jedenfalls vereinbart. Dazu kommen Rufbereitschaftsdienste nachts und an den Wochenenden. In wie weit darf der Arbeitgeber nun meine Frei-Tage verwehren, bzw. nach Belieben umlegen, wenn es die dienstlichen Belange erfordern? Ist es darüber hinaus rechtens, wenn ich in 14 Kalendertagen 10 Rufbereitschaften aus dienstlicher Erfordernis ableisten muss? Welche Rechte haben Arbeinehmerinnen mit Kindern im Vergleich zu Kinderlosen (nach TVÖD)? Wieviele Dienste muss (!) ich nach TVÖD ableisten? Bitte keinen Verweis auf den eigenen Betriebsrat. Der hat leider vom TVÖD noch nicht die geringste Ahnung... Für Ihre Antwort wäre ich ausgesprochen dankbar und bedanke mich schon im Voraus ganz herzlich dafür! Herzliche Grüße Astilbe
Mitglied inaktiv - 26.09.2006, 02:09