hallo frau bader,
ich arbeite nun zwei Monate und bin schwanger in der achten Woche,
ich lese immer das man 13 Wochen gearbeitet haben muss um sein volles gehalt zu bekommen. nun bin ich noch im beschäftigungsverbot da ich in der pflege arbeite und habe einen befri. Arbeitsvertrag
was passiert nun mit mir??
bekomme ich meine 100% lohn und wie wird es mit elterngeld?
da man ja auch ein jahr arbeiten muss
muss ich zum Arbeitsamt um zu sagen das mein vertrag nicht verlängert wird??lese da auch drei Monate davor soll man sich bei amt melden
helfen sie mir bitte
von
carolin2980
am 27.01.2014, 15:43
Antwort auf:
bekomme ich mein volles gehalt wenn ich seit zwei monaten arbeite
Hallo,
1. Sie bekommen den Lohn normal weiter.
2. Sie müssen sich 3 Mo. vor Vertragsende beim Arbeitsamt melden
3. Wenn der Vertrag endet bekommen Sie bis zum Ende des Mutterschutzes erst ArbGeld I (wenn Sie vorher mind. 12 Mo. versicherungsüpflichtig gearbeitet haben) und dann Leistungen in Höhe von Krankengeld
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2014
Antwort auf:
bekomme ich mein volles gehalt wenn ich seit zwei monaten arbeite
Wie lange geht denn Dein Vertrag noch ?
Auf jeden Fall zum Arbeitsamt, und auf Schwierigkeiten und Verzögerungen einstellen.
Mit BV werden sie Dich ans Jobcenter verweisen, weil Du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehst.
Fürs Elterngeld zählt nur Einkommen. Auf wieviele Monate ( BV zählt ) kommst Du dann ?
von
Sternenschnuppe
am 27.01.2014, 17:15
Antwort auf:
bekomme ich mein volles gehalt wenn ich seit zwei monaten arbeite
mein vertrag geht bis ende dez 2014
wobei meine Chefin mündlich gesagt hat das er verlängert wird..was ich nicht glaube.
mir ist nur wichtig ob ich mein lohn so wie jetzt bekomme und elternzeit werde ich sehen wie lange ich mache..
und das ich glaub ich im Oktober zum amt muss um mich arbeitssuchend melde..
von
carolin2980
am 27.01.2014, 18:20
Antwort auf:
bekomme ich mein volles gehalt wenn ich seit zwei monaten arbeite
Hallo,
Dein Arbeitgeber muss Dir Deinen Lohn bezahlen, genau so viel, als ob Du arbeiten würdest. Sogar wenn Du nicht einen Tag gearbeitet hättest.
Fürs Elterngeld muss man nicht ein Jahr zuvor gearbeitet haben. Es fällt aber niedriger aus, wenn man nicht 12 Monate gearbeitet hat
Es werden 12 Löhne vor dem Monat des Mutterschutzbeginns gerechnet. Wenn Du z.B. nur 8 Monate gearbeitet hast, gehen in die Berechnung 8mal Dein Gehalt ein + 4mal null.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 27.01.2014, 22:24
Antwort auf:
bekomme ich mein volles gehalt wenn ich seit zwei monaten arbeite
Termin ist ende sep anfang okt. das heißt ich bekomme nach den acht Wochen Mutterschutz das wäre so anfang dez ArbGeld1 und nach dem 31.12.14 elterngeld??? und den einen Monat Alg1 wird auf mein elterngeld gerechnet?
von
carolin2980
am 28.01.2014, 12:25
Antwort auf:
bekomme ich mein volles gehalt wenn ich seit zwei monaten arbeite
Dein Vertrag geht doch bis Ende Dezember.
Geburt, Mutterschutz, Elterngeld....
Melden beim Arbeitsamt musst Du Dich erst wenn Du wieder arbeiten willst und dem Markt auch zur Verfügung stehst, Kinderbetreuung nachweisen kannst.
Bist Du nicht verheiratet empfiehlt es sich das Elterngeld zu splitten, da Du ohne Arbeitgeber nur beitragsfrei krankenversichert bis solange Du Elterngeld bekommst.
Wenn Du einen guten Draht zu Chefin hast und ja selbst sagst Du wärest verlängert worden, vielleicht verlängert sie ja doch und ihr macht aus wann Du wiederkommst.
Fragen würde ich auf jeden Fall.
von
Sternenschnuppe
am 28.01.2014, 14:17