Hallo
Als ich damals mein kind bekommen habe hatten ich und mein ex keine Bedenken das es nicht von ihm ist , trotz das es möglich war das jemand anderes der vater ist .er hat die Vaterschaft anerkannt und lebte jetzt auch 8 jahre als Vater meines Kindes und zahlt auch unterhalt.wir haben das gemeinsame sorgerecht , waren nicht verheiratet.
Wenn sich mein Verdacht jetzt bewahrheitet das er doch nicht der leibliche vater meines Kindes ist , bekomme ich im Fall einer Aufklärung vor Gericht das alleinige sorgerecht zurück ? Und muss er dann weiterhin unterhalt zahlen ? Oder kann er den bereits gezahlten unterhalt vom leiblichen vater zurück verlangen?
von
Sunny1992
am 29.10.2018, 16:16
Antwort auf:
Bekomme ich das alleinige sorgerecht zurück
Hallo,
von dem Moment an, wo man irgendwelche Gründe erfährt, die dafür sprechen, dass jemand nicht der Vater eines Kindes ist, hat man zwei Jahre Zeit, Klage einzureichen. Wenn Sie jetzt nicht plötzlich neue Kenntnis erlangt haben, ist somit die Frist für Sie und den Ex rum. Jetzt hat nur noch der potentiell richtige Vater und das Kind ein Anfechtungsrecht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.10.2018
Antwort auf:
Bekomme ich das alleinige sorgerecht zurück
Die Fristen das anzufechten sind eh vorbei für Deinen Ex und Dich.
Lediglich das Kind oder der leibliche Vater könnten eine Feststellung einklagen.
Dein Ex wusste ja von der Möglichkeit, daher bleibt er rechtlicher Vater bis einer der beiden klagen würde.
von
Sternenschnuppe
am 29.10.2018, 17:12