Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich (beide deutsche Staatsbürger) arbeiten in der Schweiz. Wir wollen im Oktober wieder zurück nach Deutschland, um dort unsere neuen Arbeitsstellen anzutreten. Es könnte natürlich sein, dass ich bis dahin schwanger werde und dann nach ein paar Monaten in die Elternzeit gehe. Wie berechnet sich dann bei mir die Höhe des Elterngeldes? Bzw. was passiert, wenn wir erst nach der Geburt des Kindes nach Deutschland kommen und ich dann sofort in Elternzeit gehe? Wie berechnet sich dann das Elterngeld? Vielen Dank für Ihre Auskunft. Freundliche Grüße
Mitglied inaktiv - 23.04.2013, 18:20