Obwohl ich bereits bei einem Anwalt bin, bleibt für mich die Frage offen, ob ich einem begleitetem Besuchsrecht zustimmen muß, wenn ich mit dem Vater unserer 7 Monate alten Tochter nicht verheiratet war und nun schon seit 6 Monaten nicht mehr mit ihm zusammen bin und er durch das Amtsgericht bezüglich der Drohung, er würde sich, mich und Hannah umbringen wollen, schuldig gesprochen wurde? Er war innerhalb der Beziehung gewaltätig, dennoch hatte ich erst einem sehr großzügigen Besuchsrecht (1,5 Tage ind er Woche in seinem Haushalt)zugestimmt, da ich dachte er würde sich aufgrund des Kindes ändern. Es war natürlich nicht so und nach der Drohung habe ich ihm das Kind nicht mehr gegeben. Er hat es nun seit dem 23.12.2000 nicht mehr gesehen. Reicht die Verurteilung bezüglich der Drohung aus, um ihm auch das begleitete Besuchsrecht zu verweigern?
Mitglied inaktiv - 26.05.2001, 08:23