Hallo Frau Bader! Ich gehe am 4.11.10 in den Mutterschutz. Seit 2004 bin ich im öffentlichen Dienst als Lehrerin an einer Musikschule beschäftigt, immer mit einem Jahresvertrag, der aufgrund "der nicht vorhersehbaren Schülerzahlen" befristet ist. Auch diesmal läuft der Vertrag am 31.12.10 aus. Meine Gruppen sind im Kindergarten und laufen immer vom 1.8. - 31.7. des Folgejahres, d.h. sie bleiben bestehen. Ich würde gerne im August nächsten Jahres wieder arbeiten. 1.) Müßte der Arbeitgeber in diesem Fall den Vertrag verlängern, oder ist es korrekt, wenn er mir anbietet (unverbindlich), dass er mich wieder einstellt, wenn ich wieder arbeiten will. Oder ist es möglich, mir die Wiedereinstellung im August vertraglich zusichern zu lassen? 2.) Wenn der Vertrag nicht verlängert wird, muss ich mich dann arbeitslos melden und bei der Arge Elternzeit einreichen o.ä.? Vielen Dank, Townda
Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 10:11