Hallo Fr. Bader, bis jetzt habe ich gelernt,dass man 7 Wochen vor dem Anfang der Elternzeit die Beantragung dem Arbeitgeber mitteilen soll. D.h. in der 1.Woche nach der Geburt.Gibt es eine besondere Frist,wenn die Mutter längere Zeit im Krankenhaus nach der Geburt bleiben soll?Z.B.statt der regulären 3-5 Tagen soll sie 14 Tage bleiben. Vielen Dank vorab und viele Grüsse!
von Würmchen2610 am 07.10.2013, 17:46