Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer Art Ausbildungsvertrag im öffentlichen Dienst. Mein Mutterschutz beginnt am 10.11.08, der errechnete Termin ist der 22.12.08. Der Vertrag endet am 24.12.08. Ob ich die Möglichkeit habe wie in einer früheren Schwangerschaft, den Vertrag einzufrieren ist mir nicht bekannt, da ich die Schwangerschaft erst in Kürze meinem Arbeitgeber mitteilen möchte. Wenn der Vertrag aber ausläuft, ohne daß ich die Zeit von 6 Wochen und 2 Tagen an meine Elternzeit von 12 Monaten hängen kann, zahlt der AG ab dem 25.12.08 dann keinen Zuschuß mehr zum Mutterschaftsgeld. Muß ich mich beim Arbeitsamt melden? Ich bin gesetzlich krankenversichert. Bin ich beitragsfrei im Mutterschutz und der Elternzeit versichert? Mit freundlichen Grüßen S.Wasser
Mitglied inaktiv - 22.07.2008, 22:31