Auslandsaufenthalt des leiblichen Vaters

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auslandsaufenthalt des leiblichen Vaters

Hallo Mein Exmann, der Vater meiner Tochter von 6 Jahren, macht beruflich 2 Jahre ins Ausland. Sein Wunsch ist nun,dass meine Tochter jeden Monat übers Wochenende zu ihm fliegt. Sie müßte 2 std hinfliegen. Muß ich seinem Wunsch zustimmen? Denn dies verlangt er von mir! Kann meinem neuen Mann in der Zeit des Auslandsaufenthalts des Exmannes die Vaterrechte zugeschrieben werden Z.b. Arztbesuche, Krankheitstage für die Tochter usw? Vielen Dank für die Auskunft Setti

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 10:47



Antwort auf: Auslandsaufenthalt des leiblichen Vaters

Hallo, 1. Ich würde ihm das verweigern, soll er das doch gerichtlich klären lassen 2. Der Stiefvater hat gleichwohl keine Rechte/ kein Sorgerecht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2010



Antwort auf: Auslandsaufenthalt des leiblichen Vaters

Glaube nicht das er das recht dazu hat das die Kleine alleine zu Ihm fliegen soll!!! Was die Arztbesuche betrifft, das fällt doch eh nicht auf. Mein Mann ist auch mit meiner Tochter zum Arzt und es hat keiner gefragt ob er der leibliche vater ist.

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 10:52



Antwort auf: Auslandsaufenthalt des leiblichen Vaters

nur zur logistik: kinder dürfen unbegleitet ab 5 jahren fliegen.

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 11:03



Antwort auf: Auslandsaufenthalt des leiblichen Vaters

dürfen? aber zu lassen muß ich es nicht,auch wenn er ebenfalls das Sorgerecht hat?? :-(

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 11:04



Antwort auf: Auslandsaufenthalt des leiblichen Vaters

Wenn ich ihm das verweiger,hat er dann Chancen es doch durchzusetzen? Kommen da kosten auf mich zu oder sonstiges? LG und vielen Dank Setti

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 13:30



Antwort auf: Auslandsaufenthalt des leiblichen Vaters

wenn er klagt und du einen anwalt nehmen mußt, dann mußt du den bezahlen. oder du hast kein oder wenig einkommen und beantragst prozesskostenhilfe. in so einem fall würde ich nie ohne anwalt kämpfen.

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 18:14



Antwort auf: Auslandsaufenthalt des leiblichen Vaters

Ich seh das etwas anders.... Oder differenzierter.... Ist Deine Tochter früher schon geflogen? Mag sie es? Findet sie fliegen an sich toll? Wenn man das zumindest im Ansatz bejahen kann, dann solltest Du Deinerm Kind den vater nicht verweigern. So rum muß man es sehen. Das Gesetz sagt: das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern und die Eltern müssen den gegenseitigen Umgang fördern. So, und nun: sofern die Flugzeiten nicht total doof sind, würde ich sie fliegen lassen, wenn... s. o. Sie fliegt nicht "unbegleitet, sondern wird von Dir an eine Stwardess abgebeben, die sich dann um das Kind kümmert. Abgeholt werden darf sie nur vobn der namentlich benannten person, die sich ausweisen muß. ich hab das auch gemacht und fand das total cool :-) Immerhin nimmt der Vater soviel geld in die Hand und lässt sie einfliegen. Evtl. hast Du ja beim ersten mal die Möglichekt mitzufliegen, dann kommt sie leichter in den "Schuh". Wobei man auch z. B. während des Auslandaufenthaltes des Vaters den Umngang evtl. auch 1x monatlich setzen könnte. Ist dein Kind schon in der Schule? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 22:31



Antwort auf: Auslandsaufenthalt des leiblichen Vaters

Hallo Meine Tochter ist erst einmal geflogen und ihr wurde schlecht dabei. Ich möchte ihr nicht ihren Vater verweigern,sondern sie einfach schützen. Sie ist nach den generell 14 tägigen PapaWe´s schon immer so durch den wind wenn sie wieder kommt. Das wird doch eher schlimmer,wenn sie zusätzlich noch fliegen muß,anderes Land hat,Flughafen stress usw :-( Ich möchte nicht,dass wir unter meines Exmannes Launen leiden müssen. Er hatte die Wahl hierzubleiben,hat sich aber aus eigenen Interessen dagegen entschieden. Wieso müssen wir da mitziehen? Das ist unnfair! LG

Mitglied inaktiv - 22.01.2010, 11:31



Antwort auf: Auslandsaufenthalt des leiblichen Vaters

Hallo, ich sehe da versch. Dinge: Meine Kinder waren nach einem Oma-Wochenede (und meine Mutter ist KEINE Verwöhn-Oma!) asuch immer "durch" und mussten sich wieder einkriegen. Auch der Große meines Mannes musste nach einem Wochenede bei uns sich erst mal wieder Zuhause einsortieren. DAS ist erst mal nix ungewöhnliches und "schadet" oft auch nicht, klar, es ist anstrengend für Kind und Eltern, aber mei, jeder hat andere "`Baustellen" in seinem Leben... Ich rate nochmal: fliege einbis zwei Mal mit, und dann lass sie los. Sie macht das schon. WennIhr JEDESAL schlcht wird MIT [bergeben, dann geht es halt nicht, aber man hat es versucht. dann muss eben der Papa zu Ihr fliegen, geht ja auch ... Viele Gruesse Desiree

Mitglied inaktiv - 23.01.2010, 01:09



Antwort auf: Auslandsaufenthalt des leiblichen Vaters

danke,ich werd sie eh gehen lassen müssen ...schon alleine des Friedenswillens. Wenn ich es aber nach dem 1. oder 2. mal zu heftigf empfinde,dann muß ich was daran ändern. Danke für eure Worte Setti

Mitglied inaktiv - 24.01.2010, 11:14



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