Guten Tag Frau Bader, momentan habe ich aufgrund von großen Problemen mit der Kindesmutter nur wenig Umgang mit meiner Tochter (5), wir haben aber das gemeinsame Sorgerecht und ich zahle monatlich Unterhalt für das Kind. Nach §1686 BGB ist die KM verpflichtet mich über wichtige Belange des Kindes zu informieren - in welchem Umfang darf ich eine Auskunft durch die Mutter verlangen? Ich wüsste gern, ob ich erwarten kann, dass sie mich über (schwerere) Krankheiten meiner Tochter, Termine im Kindergarten/Schule, geplante Umzüge u.Ä. frühzeitig informieren muss oder ob ich regelmäßig selbstständig den Kinderarzt und den Kiga kontaktieren sollte? Wie oft darf ich eine Auskunft fordern? Und was kann ich tun, wenn die KM eine Auskunft verweigert? Gibt es die Möglichkeit mit einer Unterhaltskürzung zu drohen oder muss ich mich direkt an einen RA wenden? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von Benni87 am 15.10.2013, 15:52