Hallo Fr. Bader, Ich lebe im Bundesland Bayern und habe eine einjährige Tochter, für die ich bei meinem Arbeitgeber drei Jahre Elternzeit beantragt habe. Nun bekomme ich in ca. fünf bis sechs Monaten Zwillinge.Die reguläre Elternzeit der beiden würde enden wenn sie drei Jahre alt sind. Da dies im Winter der Fall ist, und ich noch ein dreiviertel Jahr bis zum Kindergarteneintritt überbrücken müßte, möchte ich die Elternzeit verlängern.Wie ist das am besten möglich? Das letzte Jahr der großen Tochter abspalten und hinten dranhängen oder die Elternzeit der Zwillinge aufteilen? Elternzeit kann man ja meines Wissens bis zum achten Geburtstag einteilen, muß eine Unterbrechung der Elternzeit zwingend sein, oder kann man sie wie in meinem Fall nahtlos aufteilen? Und wann muß ich meinem Arbeitgeber von der erneuten Schwangerschaft Mitteilung machen? Vielen herzlichen Dank für eine Antwort.
Mitglied inaktiv - 17.08.2002, 09:14
Antwort auf:
Aufteilung der Elternzeit
Liebe Micky,
darüber wurde hier schon viel diskutiert.Es ist definitiv so, dass die EUs nacheinander ablaufen.
Es gibt da aber ein anderes Problem, welches ich mit dem Jurusten, der Spezialist im Ministerium ist, geklärt habe.
Ich kopiere die Sache einfach mal:
Hallo,
das Problem: kann man, wenn man während des EU des 1. Kindes ein weiteres Kind bekommt, den sich überschneidenden Teil aufheben und bis zum 8. LJ. des Kindes aufheben?
die Lösung, die mir der sachbearbeitende Jurist vom Bundesministerium mitteilte: (wörtlich wiedergegeben):
"Die Elternzeit für das erste und zweite Kind können sich natürlich überschneiden, die Elternzeit für das erste Kind läuft dann während der Elternzeit für das 2. Kind aus. Die Überschneidung reduziert sich entsprechend, wenn z.B. die restliche Elternzeit für das erste Kind - mit Zustimmung des AG - bis zum achten Geburtstag übertragen wird, während die Elternzeit für das 2. Kind nach der Geburt ohne Unterbrechungen voll verbraucht wird. "
Hierzu ein Beispiel:
ZUERST DIE FRAGE:
Sohn Nr. 1 ist am 8.3.00 geboren EU könnte mein Mann also max bis zum
7.3.2003 nehmen.
Nun steht Kind Nr. 2 an :-)
ET ist der 8.12.01
Vorläufig hat mein Mann EU bis zum 30.9.01 eingereicht. Verlängerung wird
ganz sicher möglich sein.
Verlänger er nun den EU bis 7.3.2003, dann hat er bis dahin ja noch keine
Elternzeit für das neue Kind Nr. 2 in Anspruch genommen.
Die würde erst im Anschluß, also ab 8.3.2003 antreten.
Nun könnte er ja das dritte Jahr EZ (Elternzeit) auch auf die Zeit NACH dem
dritten Geburtstag verlegen (nach Abspr. mit dem AG)?
Denn nun die Frage: Er hat ja dann bis zum 3. Geb von Nr. 2 ja nur ca. 1 1/2
Jahre der EZ in Anspruch genommen, also sich das dritte Jahr quasi
"aufgespart"?
Sehe ich das richtig?
UND NUN DIE ANTWORT VOM MINISTERIUM:
Die Elternzeit für das 1. und 2.Kind überschneiden sich ,das galt auch schon
für das alte Bundeserziehungsgeldgesetz,das im übrigen noch die Bezeichnung
"Erziehungsurlaub" enthielt. Wenn für das 2. Kind zunächst noch keine
Elternzeit genommen wird, es also im Rahmen der Elternzeit für das 1.Kind
mitbetreut wird, fehlt zwar eine direkte Überschneidung, die maximal 3
jährige Elternzeit für das 2. Kind endet aber grundsätzlich auch bei seinem
3.Geburtstag( hier im Dez.2004).
Wenn solange ununterbrochen Elternzeit genommen wird, bleibt kein
übertragbarer Rest übrig.
DR. M. Lenz
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2002
Antwort auf:
Aufteilung der Elternzeit
Vielen Dank für die Antwort.
Mitglied inaktiv - 20.08.2002, 09:24