Frage: Aufteilung der Elternzeit

Hallo Fr. Bader, Ich lebe im Bundesland Bayern und habe eine einjährige Tochter, für die ich bei meinem Arbeitgeber drei Jahre Elternzeit beantragt habe. Nun bekomme ich in ca. fünf bis sechs Monaten Zwillinge.Die reguläre Elternzeit der beiden würde enden wenn sie drei Jahre alt sind. Da dies im Winter der Fall ist, und ich noch ein dreiviertel Jahr bis zum Kindergarteneintritt überbrücken müßte, möchte ich die Elternzeit verlängern.Wie ist das am besten möglich? Das letzte Jahr der großen Tochter abspalten und hinten dranhängen oder die Elternzeit der Zwillinge aufteilen? Elternzeit kann man ja meines Wissens bis zum achten Geburtstag einteilen, muß eine Unterbrechung der Elternzeit zwingend sein, oder kann man sie wie in meinem Fall nahtlos aufteilen? Und wann muß ich meinem Arbeitgeber von der erneuten Schwangerschaft Mitteilung machen? Vielen herzlichen Dank für eine Antwort.

Mitglied inaktiv - 17.08.2002, 09:14



Antwort auf: Aufteilung der Elternzeit

Liebe Micky, darüber wurde hier schon viel diskutiert.Es ist definitiv so, dass die EUs nacheinander ablaufen. Es gibt da aber ein anderes Problem, welches ich mit dem Jurusten, der Spezialist im Ministerium ist, geklärt habe. Ich kopiere die Sache einfach mal: Hallo, das Problem: kann man, wenn man während des EU des 1. Kindes ein weiteres Kind bekommt, den sich überschneidenden Teil aufheben und bis zum 8. LJ. des Kindes aufheben? die Lösung, die mir der sachbearbeitende Jurist vom Bundesministerium mitteilte: (wörtlich wiedergegeben): "Die Elternzeit für das erste und zweite Kind können sich natürlich überschneiden, die Elternzeit für das erste Kind läuft dann während der Elternzeit für das 2. Kind aus. Die Überschneidung reduziert sich entsprechend, wenn z.B. die restliche Elternzeit für das erste Kind - mit Zustimmung des AG - bis zum achten Geburtstag übertragen wird, während die Elternzeit für das 2. Kind nach der Geburt ohne Unterbrechungen voll verbraucht wird. " Hierzu ein Beispiel: ZUERST DIE FRAGE: Sohn Nr. 1 ist am 8.3.00 geboren EU könnte mein Mann also max bis zum 7.3.2003 nehmen. Nun steht Kind Nr. 2 an :-) ET ist der 8.12.01 Vorläufig hat mein Mann EU bis zum 30.9.01 eingereicht. Verlängerung wird ganz sicher möglich sein. Verlänger er nun den EU bis 7.3.2003, dann hat er bis dahin ja noch keine Elternzeit für das neue Kind Nr. 2 in Anspruch genommen. Die würde erst im Anschluß, also ab 8.3.2003 antreten. Nun könnte er ja das dritte Jahr EZ (Elternzeit) auch auf die Zeit NACH dem dritten Geburtstag verlegen (nach Abspr. mit dem AG)? Denn nun die Frage: Er hat ja dann bis zum 3. Geb von Nr. 2 ja nur ca. 1 1/2 Jahre der EZ in Anspruch genommen, also sich das dritte Jahr quasi "aufgespart"? Sehe ich das richtig? UND NUN DIE ANTWORT VOM MINISTERIUM: Die Elternzeit für das 1. und 2.Kind überschneiden sich ,das galt auch schon für das alte Bundeserziehungsgeldgesetz,das im übrigen noch die Bezeichnung "Erziehungsurlaub" enthielt. Wenn für das 2. Kind zunächst noch keine Elternzeit genommen wird, es also im Rahmen der Elternzeit für das 1.Kind mitbetreut wird, fehlt zwar eine direkte Überschneidung, die maximal 3 jährige Elternzeit für das 2. Kind endet aber grundsätzlich auch bei seinem 3.Geburtstag( hier im Dez.2004). Wenn solange ununterbrochen Elternzeit genommen wird, bleibt kein übertragbarer Rest übrig. DR. M. Lenz Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.08.2002



Antwort auf: Aufteilung der Elternzeit

Vielen Dank für die Antwort.

Mitglied inaktiv - 20.08.2002, 09:24



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Aufteilung Elternzeit

Liebe Frau Bader, unser Kind wurde 2011 geboren. Ich habe als Vater im ersten Lebensjahr 6 Monate EZ genommen. 3 Monate direkt nach der Geburt und weitere 3 Monate (nach einer 3 monatigen projektbedingten Rückkehr zum Job). Nun würde ich gerne zur Einschulung wieder Elternzeit nehmen. Allerdings habe ich gelesen, daß EZ insgesamt nur auf zwei A...


Aufteilung Elterngeld / Elternzeit so möglich

Hallo Frau Bader, Am 17.12.18 ist der Entbindungstermin unseres Babys und möchten gern folgendermaßen das Elterngeld beziehen: 1.-10. Lebensmonat Elterngeld Basis Mutter 11. - 14. Lebensmonst Elterngeld Plus Mutter (ohne Teilzeit arbeiten zu gehen) Elternzeit Mutter bis einschließlich 14. Lebensmonat, ab 15. Monat geplanter Arbeitsbeginn bz...


Aufteilung elterngeld und elternzeit

Hallo Frau Bader, Wir haben am 26.2.19 Entbindungstermin. Mein Mann ist bis Ende Oktober 2020 in einer Weiterbildung und kann daher keine elternzeit machen. Nun ist es so, dass wor nur ein Auto haben und ich gern bis er fertig ist mit der Weiterbildung zu Hause bleiben möchte (31.10.2020). Ist das so möglich oder muss ich immer bis zum 26. eines...


Geht Elternzeit/-geld- Aufteilung so?

Hallo Frau Bader, um keinen Fehler bei der Beantragung zu begehen würde ich gern wissen, ob die Aufteilung von Elterngeld und Elternzeit so funktioniert: ET 1.1.19 Januar bis Dezember 2019 12 Monate Elternzeit + -geld Mutter ( 2 Monate davon parallel mit Vater) Januar und Februar 2020 Mutter Elternzeit März bis Juni 2020 Elterngeld p...


Aufteilung Elternzeit

Hallo! Kann ich von den 3 Jahren Elternzeit tatsächlich nur 1 Elternzeitjahr nach dem 3. Geburtstag des Kindes nehmen? Es heißt immer in Abstimmung mit dem Arbeitgeber.... Oder gibt es auch die Möglichkeit jetzt 1 Jahr zu nehmen, dann ein weiteres ab dem 4. Geburtstag des Kindes und ein weiteres dann ab em 7.?


Aufteilung Elternzeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Guten Tag Frau Bader, es geht um folgende Situation: Mein Mann und ich arbeiteten im selben Betrieb im selben Büro. Um unserem AG entgegenzukommen, wollten wir die Elternzeit auf jeweils 7 Monate aufteilen. Den Antrag dazu reichten mein Mann und ich fristgerecht ein (am 21.10.18). Am 07.11.18 erhielt mein Mann dann jedoch die Kündigung. Nun hab...


Aufteilung Elternzeit

Hallo, ich würde gerne 18 Monate Elternzeit nehmen. 6 Monate volles Elterngeld, danach Elterngeld plus. Wie viel darf ich in der Zeit dazu verdienen ohne Abzüge? Wie funktioniert das mit den Partnermonaten? Mein Mann ist selbstständig. Danke und LG


Elternzeit Aufteilung

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wird nächstes Jahr 2023, mit dann 3 Jahren in die Kita gehen. Das Kita-Jahr beginnt mit Ende der Sommerferien am 04.08. Meine Elternzeit endet am 20.08., da wird meine Tochter 3 Jahre alt. Das wäre mir doch für die Eingewöhnung etwas zu wenig Zeit (2 Wochen). Ich frage mich nun, ob ich die Elternzeit 2 Mo...


Elternzeit Aufteilung

Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell mit unserem 3. Kind schwanger. Von Kind 1 habe ich wenn ich Ende Oktober in Mutterschutz gehe noch 10 Monate Elternzeit übrig. Kind 1 wird 2025 8 Jahre alt. Von Kind 2 habe ich noch 12 Monate übrig. Von Kind 3 logischerweise 36 Monate. -------- Nach Geburt von Kind 3 Ende d.J. möchte ich gerne 2 Jahre...


Elternzeit Aufteilung / ohne Schreiben

Hallo Frau Bader, Entschuldigung. Das habe ich wohl überlesen. Hier also nochmal meine Infos/Frage ohne Schreiben an den AG: Ich bin aktuell mit unserem 3. Kind schwanger. Von Kind 1 habe ich wenn ich Ende Oktober in Mutterschutz gehe noch 10 Monate Elternzeit übrig. Kind 1 wird 2025 8 Jahre alt. Von Kind 2 habe ich noch 12 Monate übrig. ...