Hallo Frau Bader! Ich habe für mein erstes Kind 2 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen. In dieser Elternzeit kam nach genau 16 Monaten mein zweites Kind zur Welt, für welches ich (beginnend mit dem 2. Geburtstag des ersten Kindes) auch noch genau 16 Monate Elternzeit bis zum 2. Geburtstag in Anspruch genommen habe. Seitdem bin ich wieder berufstätig. Das jüngere Kind wird im April 3 Jahre alt. Nun meine Fragen: Wie viel restliche Elternzeit steht mir zur Verfügung bzw. werden die Elternzeiten miteinader verrechnet? Da wir demnächst unseren Wohnsitz berufsbedingt durch meinen Mann verlegen werden, möchte ich mein derzeitiges Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Elternzeit per Aufhebungsvertrag beenden. Worauf muß ich dabei achten, welche Konsequenzen können sich ergeben? Vielen Dank für Ihre Arbeit in diesem Forum!
Mitglied inaktiv - 28.07.2009, 21:09