Auflösungsvertrag - Krankenversicherung - Arbeitslosengeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auflösungsvertrag - Krankenversicherung - Arbeitslosengeld

Guten Tag Frau Bader, 1. )im Juni endet meine Elternzeit (insg. 6 Jahre/2 Kinder). Ich bekomme von meinem Arbeitgeber eine Abfindung von knapp 28 000 Euro. Mein Mann arbeitet voll. Wieviel Euro wird mir ungefähr übrig bleiben. 2.) Meine Kinder sind wie ich bei einer BKK versichert, mein Mann bei der selben aber nicht mit mir versichert. Wenn ich jetzt kündige, dann muss ich mich ja bestimmt Familienversichern. Mit welchem Ca.-Betrag muss ich rechnen (nur cirka). 3.) Ich muss mich dann ja arbeitslos melden. Ich arbeite aber schon seit 1 Jahr auf 120 Euro-Basis etwas nebenher und kann auch nicht mehr arbeiten (wegen den Kindern). Wie läuft das dann ab. Bekomme ich Arbeitslosengeld (wenn ja, wie lange), obwohl ich nicht auf Arbeitsuche bin? Mein jetziger Arbeitgeber spricht von einer Sperrfrist - Sperrfrist für was? So viele Fragen, danke für Ihre Bemühungen. MfG Claudia

Mitglied inaktiv - 12.04.2005, 21:45



Antwort auf: Auflösungsvertrag - Krankenversicherung - Arbeitslosengeld

Hallo, 1) Nach Steuern? Das kann man pauschal nicht sagen, das hängt von dem Steuersatz u dem Verdienst Ihres Mannes ab 2)Familienversichert? Kostet bei einer gestzl. KK nichts. 3)Sie sind wegen des AUfhebungsvertrages gespert. Wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen bekommen Sie auch kein ArbGeld. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2005



Antwort auf: Auflösungsvertrag - Krankenversicherung - Arbeitslosengeld

Zu 3 : Nein Du bekommst kein Arbeitslosengeld da Du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und außerdem genug Geld zur Vrefügung hast ! LG Andy

Mitglied inaktiv - 12.04.2005, 21:48



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