Frage:
Aufenthaltsrecht und Namensänderung bei geteilten Sorgerecht
Sehr geehrte Frau Bader,
und zwar beschäftigt mich folgende Frage. Ich habe eine nichteheliche Tochter (4Jahre) welche meinen Nachnamen trägt und bei mir wohnt. Der Vater hat jedes 2.te Wochenende umgangsrecht, auf welches wir uns gemeinsam geeinigt haben. Nun bin ich seit einiger Zeit in einer neuen Beziehung und im 6 Monat von meinem Partner schwanger. Nun habe ich vor, aus für mich besserer zukünftigen Perspektive zu meinem Partner zu ziehen, welches 30km vom ex Partner entfernt ist. Zudem haben wir vor in naher Zukunft zu heiraten. Meine Frage wäre ob meine Tochter den neuen Nachnamen erhalten darf und ob ich diese Entfernung ohne Zustimmung des ex Partners bestreiten darf.
von
Mamalotte
am 08.12.2015, 18:17
Antwort auf:
Aufenthaltsrecht und Namensänderung bei geteilten Sorgerecht
Hallo,
bei Geteiltensorgerecht ist beides nicht so einfach möglich.
Am besten eignen sich gütlich mit dem Vater.
Ich bin im übrigen kein Freund der Benennung mit dem Namen eines Mannes, der mit dem Kind erstmal gar nichts zu tun hat.
Warum nehmen Sie nicht ihren Namen als Familiennamen?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2015
Antwort auf:
Aufenthaltsrecht und Namensänderung bei geteilten Sorgerecht
Zweimal nein.
Bei gemeinsamen Sorgerecht muss er sowohl der Einbenennung zustimmen und auch dem Umzug des Kindes.
Je nach Mobilität können auch 30 Kilometer den Umgang stark einschränken.
Von dem Namen rate ich dringend ab. Wieso soll sie heißen wie ein fremder Mann. Was ist wenn die Ehe scheitert ?
Mein Mann hat unseren Namen angenommen, Du könntest auch einen Doppelnamen wählen.
Aber frage ihn, dann weißt Du mehr.
Und sei taktvoll. Er kümmert sich um sein Kind, nun soll es zum Neuen ziehen und auch noch so heißen ?
Dreh es um wenn das Kind bei ihm leben würde, würdest Du das wollen?
Ihr habt noch viele Jahre vor Euch.
von
Sternenschnuppe
am 08.12.2015, 20:27
Antwort auf:
Aufenthaltsrecht und Namensänderung bei geteilten Sorgerecht
Liebe Sternschnuppe,
deine Aufführungen habe ich mir natürlich vorab selber sehr genau durch den Kopf gehen lassen. Das Wohl des Kindes ist mir sehr wichtig, auch dass des zweiten. Eine Garantie für eine Glückliche und Erfolgsversprechende Zukunft gibt mir niemand, jedoch möchte ich meinen Kinder Stabilität geben und meiner Tochter natürlich ermöglichen den leiblichen Vater sehen zu können wann und wie es möglich ist, ansonsten hätte ich nicht von Anfang an in das gemeinsame Sorgerecht eingewilligt. Er hat einen guten Job und ist auch mobil. Leider ist der Kontakt zum leiblichen Vater nicht immer einfach, da die Vergangenheit immer wieder aufgespielt und das wesentliche dabei verloren geht. Ich denke viel darüber nach, auch wie ich im Leben voran komme um auch meiner Tochter eben gute Möglichkeiten für die Zukunft bieten zu können. Ich bekomme dort auch die nötige Unterstützung von Familie und Freunden die mir hier fehlt. Mir ist einfach nur wichtig halt und Sicherheit zu geben und nicht aus Eifersucht hinten anzusehen, denn mir würde es dadurch sehr erschwert. Darum war es interessehalber für mich wichtig, welche Möglichkeiten für mich bleiben.
Danke für deine schnelle Antwort
von
Mamalotte
am 08.12.2015, 23:50
Antwort auf:
Aufenthaltsrecht und Namensänderung bei geteilten Sorgerecht
wenn ihr gemeinsames sorgerecht habt, muß der leibliche vater der einbenennung zustimmen. ich denke, nach deinen schilderungen, wird er das nicht tun, so würde ich an deiner stelle über einen doppelnamen nachdenken.
bei einer entfernung von 30km sehe ich eine große chance, daß eine einigung zu deinen gunsten erreicht werden kann, wenn du dich kooperativ zeigst und dich auch bereit erklärst, ihm im wahrsten sinne des wortes entgegen zu kommen. deine belange zählen bei der argumentation nicht, es geht nur um das kind und wie der umgang "unbeschwert" weiterlaufen kann.
Mitglied inaktiv - 09.12.2015, 09:28
Antwort auf:
Aufenthaltsrecht und Namensänderung bei geteilten Sorgerecht
Wen er mobil ist und der Umgang fest am Woxhenende ist, dann wird ein Richter notfalls 30km durchwinden, da sehe ich sehr gute Chancen.
Anders wäre es vielleicht wenn er 2 Straßen weiter wohnt, Kind auch unter der Woche da ist , vielleicht schon im Sportverein was der Vater übernimmt.
Alle zwei Wochen, da würde ich schauen dass Du ihm anbietest eine Tour zu übernehmen. Holen oder bringen.
Wegen dem Namen. Nehm den Doppelnamen, so bist Du mit allen verbunden.
Das st heutzutage nix ungewöhnliches mehr und die Kinder haben eben verschiedene Väter.
Oder Dein Freund nimmt Euren Namen an, oder er den Doppelnamen und das neue Kind Deinen. So hätten die Kinder den gleichen Namen.
Gehe davon aus dass die Tochter Deinen Namen hat ?
Mein Mann hat seinen Geburtsnamen auch noch dabei,also einen Doppelnamen.
Aber eher wegen seinem Vater und Opa, die das so gar nicht witzig fanden damals als er seinen ganz aufgeben wollte :-)
von
Sternenschnuppe
am 09.12.2015, 09:43
Antwort auf:
Aufenthaltsrecht und Namensänderung bei geteilten Sorgerecht
Vielen Dank ihr lieben für die tollen Infos, dass hilft mir schon ungemein weiter.
von
Mamalotte
am 09.12.2015, 10:31