Aufenthaltsbestimmungsrecht wann in anspruch nehmen???

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht wann in anspruch nehmen???

Das JA sagte das ich das aufenthaltsbestimmungsrecht in anspruch nehmen kann hat man das wenn man das alleinge sorgerecht hat?Denn sogenau konnte sie mir das am tel nicht beantworten... Hat der KV auch ein anspruch auf ein aufenthaltsbestimmungsrecht ohne sorgerecht?er hat ja ein Umgangsrecht/Besuchsrecht??

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 19:49



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht wann in anspruch nehmen???

Hallo, Sie müssen sich überlegen, warum er das Kind nicht mitnehmen soll. Ist sie zu klein oder tut es Ihnen weh? Das muss klar trennen. Er ist der Vater und bleibt es auch. Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber das sollte nicht als Machtwerkzeug verwendet werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.06.2010



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht wann in anspruch nehmen???

siehe unten. der kv hat ein umgangsrecht. wenn vom jugendamt oder gar vom gericht nichts anderes angeordnet/empfohlen wird, solltet ihr euch darüber einigen, wann, wie oft, wo und wie lange. wenn das nicht geht, dann erst jugendamt und dann ggf gericht einschalten.

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 19:51



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht wann in anspruch nehmen???

ja wir einigen uns das er sie in der woche sehen kann,denn alle 2wochen ist zu wenig da sie erst 2jahre wird. aber kann er gegen meinen willen sie einfach mit in einer anderen stadt nehmen,denn das ist eine fremde umgebung, da er eine neue frau hat sie seid kurzem zusammen sind aber wir auch noch was hatten.find das für das kind zu schnell das sie übers we dort hinfahren soll.und denn will er sie nachmittags zu ihrem geburtstag wieder bringen. hatte ihn vorgeschlagen das er sie mit zu sich neben kann denn wir wohnen keine 10meter aus einander aber das will er nicht er pocht darauf das er sie mit nimmt. habe aber auch noch andere bedenken aber das will ich hier nicht in der öffentlichkeit preis geben. wo eigentlich jeder sagte würde er darf sie nicht sehen da könnte ich es verbieten,näher möcht ich nicht drauf ein gehen.

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 20:18



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht wann in anspruch nehmen???

das: jeder würde sagen, er darf sie nicht mitnehmen ist relativ. wenn der umgangselternteil nachweislich dem kind schaden zufügt, kann der umgang ausgesetzt/unterdsagt werden. da bist DU aber in der beweispflicht.

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 20:30



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht wann in anspruch nehmen???

Bei gemeinsamen Sorgerecht kann das AbR nur gerichtlich einem von euch beiden zugesprochen werden. Dazu musst du einen Antrag stellen (gibt auch Eilanträge) - allerdings mit Begründung. Im Augenblick habt ihr beide das AbR - das heisst, ihr beide könnt bestimmen, wo ihr euch mit eurer Tochter aufhaltet. Aber warum willst du denn partout nicht, dass er sie mit zu seiner neuen Freundin mitnimmt? Hast du Angst, sie könnte deiner Tochter was antun? Oder er ihr? Oder ist es einfach DIR zu früh? ;-) LG Joy

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 20:33



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht wann in anspruch nehmen???

Hast Du nun das alleinige Sorgerecht oder nicht?

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 20:42



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht wann in anspruch nehmen???

hi joy. ich habe das alleinige sorgerecht. ich habe ja zu ihn gesagt das ich es in moment nicht möchte,aber er versteht es nicht,leider. ich möchte auch nicht unser kind da mit rein ziehn. aber sie bekommt es ja mit im april hatten wir noch was miteinander und von einen tag auf den anderen war er wieder mit seiner ex zusammen...es ist ziehlich hart für mich da er mir noch hoffnung machte, was würdet ihr denn machen??? ich gebe sie sehr gerne hin aber nicht mit zu ihr... klar ich möchte auch nicht das er mir ne neue partnerschaft verbietet bzw den umgang denn mit das kind. aber ich halte es in moment nicht für richtig. sie hat sich die letzten monate ganz schön verändert,ich finde es auch nicht schön wenn ich ihr sage der papa kommt bald und denn kommt ein anruf das er doch nicht kommt....

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 21:10



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht wann in anspruch nehmen???

ja habe ich...

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 21:11



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht wann in anspruch nehmen???

Hallo, also wenn du alleiniges Sorgerecht hast, hast du auch alleiniges AbR. Das zum einen. Zum anderen: Ich kenn die Situation - war ja selbst drin. Klar verstehe ich, dass du verletzt bist. Allerdings - und das ist das härteste, was man als Mutter eben lernen muss: Nicht auf dem Rücken des Kindes austragen! Nur weil du die (neue alte) Freundin nicht leiden magst und er dich mit seinem Verhalten verletzt hat, heisst es nicht, dass du entscheiden kannst, mit wem er quasi zusammen ist. Denn: Er hat immer noch das Umgangsrecht. Und während seines Umganges hat er nunmal auch das Recht, seine Freundin dabei zu haben. (Ich weiss - es ist hart. Auch ich musste das schlucken und sowas ist für Mamas Ego nicht gerade leicht zu ertragen.) Dein Kind ist 2 Jahre alt. In diesem Alter verändern sich Kinder - auch das ist normal. Die Schwierigkeit ist eben, dass du lernen musst, auch ihm zu vertrauen. (Hast du ja auch bezüglich deiner Tochter - zumindest bis April, soweit ich das rauslese.) Du darfst deine eigenen Emotionen nicht auf dein Kind übertragen. Das muss dein Stolz leider abkönnen. Ich reiss mal kurz an wie es bei uns war: Kind Geboren - Trennung. Im ersten Jahr kaum Kontakt - und wenn, musste ich mit antanzen, was mich ziemlich nervte, da ich mich so von ihm gar nicht distanzieren konnte. Im zweiten Jahr 1 Mal pro Monat für 3 h. (Von mir aus hätte er sie auch öfter haben können - war seine Entscheidung. Kurz vor ihrem 2. Geburtstag dann jeden 3. Sonntag pro Monat für 10 h. Im dritten Jahr gings dann los mit Übernachtung. Für mich wars auch sehr schwer - er hatte ne neue Freundin, die ich nicht grad gut fand. Aber: Ich hab mir immer gesagt, dass weder er noch sie dem Kind was antun werden und ich ein gesundes Kind zurückbekommen werde. Und dem war dann auch so. Mittlerweile hat er sie jedes 3. Wochenende von Freitag abend bis Sonntag abend. Es klappt super, meine Tochter freut sich, zu ihm und zu seiner Freundin zu fahren. Und mein Ego kratzt es mittlerweile überhaupt nicht mehr - ich hab mich damit abgefunden, dass meine Tochter nicht nur Mutti cool findet, sondern eben auch die Freundin meines Ex. Aber eins weiss ich - und das ist das wichtigste für uns Mütter überhaupt: Wenns hart auf hart kommt, dann wissen unsere Kinder - EGAL wie alt sie sind - auf WEN sie zählen können. Und dann ist die erste Wahl nicht die Freundin von Papa oder Papa selbst - sondern wir Mütter! Du schaffst die Trennung von deiner Tochter ganz bestimmt! Das erste Wochenende ist das schlimmste. Irgendwann gewöhnt man sich daran - denn das Schönste an solchen Wochenenden ist immer, wenn sie mit glänzenden Augen zurückkommen und mit dir teilen wollen, was sie erlebt haben! Alles Gute Joy

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 21:48



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht wann in anspruch nehmen???

Joy ich danke euch für die tollen tips war so gut geschrieben das ich wieder in tränen ausbrach. klar weiß ich das ich das nicht verbieten kann und ich möchte es auch nicht. zum wohl des kindes. ich find es einfach zu früh das er sie übers we dort mit hin nimmt ist ja nicht so das sie in 10 min da wären wenn was ist,ich kenn meine kleine sie hat schwierigkeiten in einer anderen umgebung zu schlafen haben es schon oft genug probiert. darf ich dich fragen wie du mit den schmerz umgegangen bist oder was dir geholfen hat? ist schon mist wenn man einen menschen über alles liebt,ich dachte ich bin drüber weg,aber denn ein gerede nach dem anderen.das meiste was mich sehr verletzt hatte war das er meinte ich würde erzählen das er nicht der papa sei,und er glaubte es noch und mir nicht.jetzt kann ich mir auch denken warum er den kamm aus den krankenhaus mitgenommen hat...

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 22:04



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht wann in anspruch nehmen???

Hey :-) der Schmerz sass anfänglich tief. Ich versprech dir, es wird leichter! Meistens, wenn man selbst einen neuen Partner hat. Ich sag mal so - anfangs tat es weh, weil - obwohl ich mich getrennt habe - nicht ich diejenige war, die mit ihm "den Alltag ums Kind" teilen konnte/durfte. Ich hab seine neue Freundin anfänglich ignoriert - hab sie ausgeblendet. Für mich existierte sie nicht. Ich hab auch alles unterbunden, was von ihrer Seite kam. (Sie versuchte sich anfänglichs einzumischen - was ich sofort im Keim erstickte, indem ich ihm sagte, er möge das Kind bitte alleine abholen und nicht mit ihr.) Ich habs nicht ertragen - es war schlimm für mich, mir vorzustellen, wie meine Tochter in ihre Arme läuft und ihr ein Bussi gibt. Ich geb zu - mein Ego war anfänglichs ganz schön verletzt. Irgendwann hab ich mir dann aber klar gemacht, dass es besser ist für mein Kind, wenn die neue Freundin mein Kind auch mag. (Mir haben dabei übrigens Bücher geholfen - zum einen "Mama solo" von Stella Bettermann und zum anderen von Kerstin Gier "Die Mütter-Mafia" (und die Folgebücher aus der Reihe.)) Ich dachte, dass es gut ist, wenn mein Kind sie mag - besser, die beiden mögen sich gegenseitig, als wenn sie es nicht tun. Denn letztlich würden negative Gefühle seitens der neuen Freundin nicht unbedingt positiv für mein Kind ausfallen. Und so sprang ich über meinen Schatten und hab meinen Freund und sie eingeladen zum Essen. Naja und was war passiert - sie fing an zu erzählen und plötzlich - siehe da - konnte ich sie als menschliches Wesen warnehmen. Sie erzählte von ihren Ängsten - dass sie meine Tochter sehr gerne hat und dass es für sie aber schwer ist, denn sie weiss, dass sie - wenn sie sich trennen sollten (sie und mein Ex), kein Anrecht hat, sie zu sehen. Sie weiss auch, dass sie kein Recht hat, von mir was zu erwarten. Sie erzählte, wie schwer es ihr fiel, ihre Rolle zu finden - denn die Rollen von Mama und Papa sind besetzt. Ich hab versucht, mich mal in ihre Situation zu versetzen. Hilfreich war dabei, dass sie nicht der Meinung war, die "bessere" Mama zu sein - sie weiss, dass sie nicht die Mama ist und sie auch nie ersetzen kann. Es tut ihr aber eben auch weh, wenn meine Tochter weint und dann nicht von ihr getröstet werden will, sondern nach Mama ruft. Aber sie sagte auch, dass sie da durch muss und damit zurechtkommen muss. So sehr sie meine Tochter liebt, es ist eben nicht ihr eigen Fleisch und Blut. Und ich hab nach dem Gespräch festgestellt, dass diese Frau eine Bereicherung sein kann für mein Kind. Deshalb mein Tipp: Sobald du deine Gefühle überwunden hast, versuch sie kennenzulernen. (Und dazu hast du auch das Recht - immerhin wird sie eventuell ein Bestandteil des Lebens deiner Tochter.) Versuch dich, in ihre Situation zu versetzen. Unterbinde von Anfang an eventuelle Versuche von ihr, sich einzumischen zwischen dir und deinem Ex. Alles, was das Kind betrifft, müsst ihr miteinander bereden - da hat die neue Freundin gar nix zu suchen. Lass dich also nicht drauf ein, dass sie da mitmischt. Du sagst, dass deine Tochter schwierigkeiten hat, woanders einzuschlafen. Ja - wir sind Muttitiere ... natürlich denken/wissen/ahnen wir, dass unsere Kinder nicht ohne uns einschlafen können. Aber ich verspreche dir: Sie wird irgendwann schlafen. Und sie wird gut schlafen. Und du wirst ein Kind mit 2 Armen, 2 Beinen und einem Kopf und einem Körper zurückbekommen. Es werden ihm keine Augen und keine Ohren fehlen, die Finger werden komplett sein genauso wie die Zehen. Es wird deinem Kind kein Haar gekrümmt. Vielleicht ist es etwas müder als sonst - was vom späteren Einschlafen oder aber von der neuen Situation oder der fahrt kommt - aber es wird dein Kind sein. Und ich sag dir noch was - auch wenn es eine Weile dauern wird, bis es bei euch soweit ist: Du wirst diese kindfreien Wochenenden geniessen. Du wirst dich so sehr freuen, dass du mal ohne Kind bist - aber du wirst dir ein Bein ausjubeln, wenn dein Kind wiederkommt. Eine Patchworkfamilie ist immer Arbeit! Das wichtigste daran ist, dass ihr eure Rollen klar verteilt. Und dass ihr klar absprecht, wer welche Rechte hat. Und du kannst durchaus auch deine Grenzen klar machen. Letztes Jahr wollte mein Ex mit seiner Freundin und meiner Tochter in Urlaub fahren. Ich hab ihnen ehrlich gesagt, dass mein Ego noch nicht soweit ist, das zu zulassen. Dieses Jahr hab ich mein okay gegeben. Nächste Woche am Freitag wird mein Kind für 10 Tage weg sein. Ich werde mich tödlichst nach ihr sehnen, wahrscheinlich wie ein Tiger im Käfig auf und ab wandern. Aber ich werde die freie Zeit auch geniessen. Und ich weiss, dass ihr nichts passieren wird. Denk dran: Nicht nur du liebst dein Kind - auch der Papa liebt es. Es wird ihr nichts passieren! Wenn du willst, können wir in PN-Kontakt bleiben. Du schaffst das! Joy ps: zu dem Gerede - gib nix drauf! Er soll glauben was er will - solange du sowas nicht machst, braucht ihr darüber gar nicht gross zu diskutieren.

Mitglied inaktiv - 29.06.2010, 10:35



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht wann in anspruch nehmen???

hallo joy, ich danke dir für deine ratschläge die mir doch denke ich mal weiterhelfen werden. Genau das sind die ängste einer mama...wie du geschrieben hast. ich würde mich freuen wenn wir den kontakt weiter bei behalten...vielleicht per email oder ähnliches.... mfg dany

Mitglied inaktiv - 29.06.2010, 12:25



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