Aufenthaltsbestimmungsrecht Urlaubsreisen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht Urlaubsreisen

Hallo Miteinander, das Kind hat regelmäßig Kontakt zum Vater, wir Eltern können aber kein Wort miteinander reden, deshalb vereisten wir bisher ohne etwas Schriftliches vom Vater, aber er wusste von unseren Urlauben. Letztes Jahr war es dann doch sehr knapp, dass der Zoll uns durchlassen wollte. Meine Frage ist Folgende: Ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber das Sorgerecht ist ansonsten geteilt. Brauche ich die schriftliche Genehmigung des Vaters mit Umgangsrecht oder reicht es der Zollbehörde, wenn ich nachweisen kann, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe? Diesmal soll es in die Türkei gehen. Mein Kind ist 15 Jahre alt. Im Netz kann ich nur von den Fällen etwas finden, in dem der Umgangsberechtigte diese Probleme hat. Herzlicnen Dank

von Tileg am 05.02.2020, 14:49



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht Urlaubsreisen

Hallo, bei gemeinsamer elterl. Sorge dürfen Dinge des täglichen Lebens alleine entschieden werden. Nur wenn es darüber hinausgeht, muss der Vater angehört werden. Wann das so ist, wird von Gerichten uneinheitlich entschieden. Entscheidend wird die Frage sein, wo Sie hinwollen und was es für Probleme geben könnte. Wenn Sie zB türkische Wurzeln haben, könnte es ein Problem geben. Ich sehe die Türkei als solches auch als problematisch an. Das Auswärtige Amt sagt: "Mit einer erhöhten Gefahr von Anschlägen in der gesamten Türkei muss gerechnet werden." Das alleine geht nach meinem Dafürhalten über "Entscheidung des täglichen Lebens" hinaus-Sie brauchen dann seine Zustimmung. Das sehen im Übrigen auch Gerichte so (vgl. OLG Frankfurt Az 5 UF 206/16). Fahren Sie lieber nach Italien, Kroatien oder Griechenland-da brauchen Sie auch keine Zustimmung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2020



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht Urlaubsreisen

Du brauchst es schriftlich. Nimm den Vordruck vom ADAC und gib ihm dem Kind mit. Dann wird Papa es doch ausfüllen oder? Plus Ausweiskopie.

von lilly1211 am 05.02.2020, 16:12



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht Urlaubsreisen

Dankeschön, ja, normal wäre dieser Weg, aber ich fürchte, dass es aus Trotz verweigert wird .... Es ging in der Vergangenheit schon um einfachere Dinge, die aus diversen Gründennicht gelöst wurden konnte.

von Tileg am 05.02.2020, 16:58



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht Urlaubsreisen

Ich würde folgendes tun: Schicke den Vordruck rechtzeitig vorher dem KV per Einschreiben, mit Fristsetzung. Wenn er nicht unterschreibt, gehst Du nach Ende der Frist zu deinem Amtsgericht mit allem Schriftverkehr und bittest formlos mit Schreiben um Ersetzung der Unterschrift das KV. Da das alles Zeit kostet solltest Du das lange genug vorher anfangen. Frage, weil es in die Türkei gehen soll: hast Du türkische Wurzeln wo der KV anführen kann dass er Kindesentführung anführen könnte? LG D

von desireekk am 05.02.2020, 17:23



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht Urlaubsreisen

Also im Prinzip ist der Weg der Unterschriftenersetzung richtig. Geht unkompliziert. Aber die Türkei als Reiseziel sehe ich kritisch, ich kenne einige Mütter die nicht reisen konnten weil der Vater dagegen war und der Richter dem gefolgt ist. Am deiner Stelle würde ich mir ein unkritisches Reiseziel aussuchen, dann ist das Ersetzen der Unterschrift nur eine Formalie. floe

von la-floe am 05.02.2020, 21:00



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht Urlaubsreisen

Dankeschön, das ist ein guter Tipp. Nein, selbst bin ich Deutsche ohne türkische Wurzeln. Aber das war tatsächlich auch schon Thema, weil mein jetziger Lebensgefährte türkischer Abstammung ist. Also da wurden so Dinge versucht, dass dieser meinen Sohn entführen wolle und dergleichen ... Das ist und war aber lächerlich, denn er ist ja gar nicht der Vater und hat seinen Lebensraum/Arbeit und Familie hier. Liebe Grüße

von Tileg am 05.02.2020, 21:58



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht Urlaubsreisen

Ob du das lächerlich findest oder nicht ist denn Richter aber im Zweifel egal. Zumal ich denke, dass die politische Lage und die Terrorgefahr eher die entscheidenden Punkte sein werden. Wie gesagt, gerade beim Thema Türkei kenne ich einige, denen die Reise per Eilantrag untersagt wurde. floe

von la-floe am 06.02.2020, 01:51



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht Urlaubsreisen

Danke, für den Hinweis. Das ist schon sehr interessant, dass die Rechtssprechung, das so sehen könnte und es hatte mich einfach überrascht. Es gibt 4-5 Millionen deutsche Urlauber pro Jahr in der Türkei. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie alle fahrlässig handeln, und auch nicht diejenigen, die mit Familie hinreisen. Es wird nicht als Problem gesehen, wenn beide Elternparteien damit einverstanden sind, dann scheint das Land ungefährlich. Sobald es strittige Eltern gibt, ist die Gefahr eben groß, dass man um den anderen zu schaden, die Politik vorgeschoben wird. Ich hätte nicht gedacht, dass die Justiz sich dafür nutzen lässt. Und ich spreche nicht davon, dass man in gefährliche Gebiete reisen sollte. Die Türkei ist sehr groß. Persönlich halte ich auch nichts davon auf große Veranstaltungen oder Touristenattraktionen zu besuchen, aber das gilt tatsächlich nicht nur für die Türkei, das gilt auch für meine Heimat.

von Tileg am 06.02.2020, 12:48



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht Urlaubsreisen

Doch, wer aktuell in die Türkei reist, handelt schon fahrlässig. Das ist eine tickende Zeitbombe. Viele werden einfach den Preis sehen und den Verstand ausschalten.

von Felica am 06.02.2020, 14:57



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