Hallo,
ich bin zur Zeit in der Elternzeit meines 2. Sohnes.
Die geht theoretisch bis zum 01.07.2014.
Jetzt bin ich mit dem 3. Kind SS. ET 22.11.2013
Beginn Mutterschutz. 10.10.2013
Wenn ich jetzt zum 10.10.2013 die Elternzeit des 2. Kindes
beende und zum 22.11.2013 die neue Elternzeit von
drei Jahren nehme, kann ich dann im Anschluss die
Monate vom 2. Kind hinten anhängen.
Also dann die Elternzeit vom 22.11.2016 bis 01.07.2017 nehmen?
Muss der Ag da zustimmen oder verfallen die Monate?
von
Pabelu
am 07.05.2013, 17:06
Antwort auf:
Auch eine Frage zur Elternzeit.
Hallo,
bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2013
Antwort auf:
Auch eine Frage zur Elternzeit.
Du meinst, ob du die "frei gewordenen" Monate von Kind EINS noch nehmen kannst?
Ja!
Ob der AG ablehnen kann?
Ich vermute, theoretisch schon...
Und wenn der MuSchu am 10.10. beginnt, beendest du die Elternzeit zum Datum 09.10. (kannst ja genau formulieren: Die EZ soll mit Ablauf des 09.10.13 enden)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.05.2013, 20:38