Frage: Attest

Hallo Frau Bader, ich bin in der 6. Woche schwanger, befinde mich aber noch in Elternzeit (am 08.10. war das 1. Jahr von 2 vorbei). Vor 1,5 Wochen habe ich eine geringfügige Beschäftigung (auf 1 Jahr befristet) aufgenommen, wußte da aber noch nicht, daß ich schwanger bin. In der Hoffnung, daß alles gut läuft *toitoitoi* frage ich mich jetzt, welchem Arbeitgeber ich das Attest über die SS und den ET geben muß und wem ich die Kosten dafür in Rechnung stellen kann?? Meinem "normalem" AG - wann muß ich den denn informieren? - oder meinem "geringen" Arbeitgeber?? Über eine Aufklärung würde ich mich freuen. LG Balou

Mitglied inaktiv - 22.10.2002, 08:19



Antwort auf: Attest

Hallo, eigentlich beiden. Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Sie gegenüber dem alten AG. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.10.2002



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