Hallo,
ab dem 08.01 muss ich wieder arbeiten gehen, ich arbeite in einem Restaurant eines kirchlichen Trägers und bin dort unbefristet angestellt.
Nun habe ich in meiner Elternzeit Teilzeit 25 Stunden wöchentlich beantragt, welche auch bewilligt wurde.
Wir haben eine Tagesmutter die unser Kind bis 18 uhr betreuen würde, mein Mann ist im 12 Stunden Dienst und somit nicht einzuplanen für die Betreuung.
Nun das Problem: Das Restaurant hat in den Sommermonaten regulär bis 18 uhr geöffnet, d.h. wenn die Gäste auch pünktlich den Laden verlassen! Danach muss geputzt und Kasse gemacht werden. Der Weg zur Tagesmutter dauert mit den Öffentlichen für mich nochmal min. 30 min plus Rückfahrt nach Hause ca 1 Stunde (ist in der Nachbarstadt).
Ich hatte meine Wunscharbeitszeiten eingereicht (Mo-Do 9-15/8-14 Uhr ), diese wurden aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt, welche das sind wurde nicht erklärt. Nun wurde mir auch geschrieben man wolle mich im Schichtdienst innerhalb einer 6 Tage Woche flexibel einsetzen. In meinem Arbeitsvertrag steht nur der Bereich Service, aber nichts von Schichtdienst o.ä. wobei ich vorher schon in Schichten gearbeitet habe .
Darf mein Arbeitgeber das einfach so bestimmen, selbst wenn das so sehr mit den Betreuungszeiten kollidiert? Eine andere Möglichkeit das Kind betreuen zu lassen haben wir nicht und einen Betriebsrat gibt es nicht.
Was kann ich tun? Gibt es eine kostenlose / günstige Möglichkeit sich rechtlich beraten zu lassen?
Beste Grüße
von
StellasWelt
am 27.12.2017, 12:23
Antwort auf:
Arbeitszeiten in Elternzeit vom Arbeitgeber vorgeschrieben?
Hallo, leider gibt es keinen Anspruch auf gewünschte Zeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2018
Antwort auf:
Arbeitszeiten in Elternzeit vom Arbeitgeber vorgeschrieben?
Du hast keinen Anspruch auf Wunscharbeitszeiten. Wenn der Bedarf an Personal bei deinem AG abends höher ist, ist das so.
Es ist ja nicht mehr viel Zeit bis zum 8.1. - habt ihr da erst so kurzfristig darüber gesprochen? Die Arbeitszeiten müssten dir ja von vor der EZ noch bekannt gewesen sein.
Gibt's gar keine Möglichkeit, evtl. 1-2x die Woche die Tagesmutter länger zu "buchen" und dafür später anzufangen? Vielleicht kommt dir dein AG so entgegen.
von
malini
am 27.12.2017, 13:26
Antwort auf:
Arbeitszeiten in Elternzeit vom Arbeitgeber vorgeschrieben?
Natürlich sind mir die Arbeitszeiten von vor der Elternzeit noch bekannt, jedoch habe ich tatsächlich gehofft, das mein Arbeitgeber mir ein wenig entgegen kommt (kirchlicher Träger, familienfreundlich usw.). Zumal es auch andere Mitarbeiterinnen (in Ausbildung / 1 Euro Job) gibt, die auch nur Vormittags arbeiten kommen. Meinen Dienstplan bekomme ich in aller Regel immer erst Freitags/Samstag so wie ich dann die Woche arbeiten muss. Da ist nichts mit 4 Wochen im Voraus o.ä. Da gibt's auch keine Möglichkeit für mich längerfristig etwas zu planen. Ich hatte auch angeboten, dann die Spätschicht zu machen, wenn mein Mann abends Zuhause ist (1 oder 2 mal die Woche), aber man will mich dann einsetzen können, wann sie mich brauchen und nicht nur "wenn es mir passt".
von
StellasWelt
am 27.12.2017, 13:46
Antwort auf:
Arbeitszeiten in Elternzeit vom Arbeitgeber vorgeschrieben?
Der Arbeitgeber soll, muss aber nicht auf deine familiären Belange Rücksicht nehmen. Wenn es keine Einigung gibt, kannst du dir mit Erlaubnis des Arbeitgebers eine andere Teilzeitstelle in Elternzeit suchen.
Mitglied inaktiv - 27.12.2017, 14:02
Antwort auf:
Arbeitszeiten in Elternzeit vom Arbeitgeber vorgeschrieben?
Da du noch innerhalb der EZ bist - wenn ich dich richtig verstanden habe - würde ich dann dem AG sagen das du dir innerhalb der EZ einen anderen AG suchst - aufgrund des Betreuungsproblems. Du kannst dich dann beim AA als arbeitssuchend melden - und dann anteilig für die 25 Std auch ALG1 beantragen bis du einen TZ-Tätigkeit gefunden hast welche du innerhalb der EZ ausüben kannst. Sofern du nicht gerade beim Konkurrenten dich bewirbst, muss der AG auch sein OK geben für die Tätigkeit bei jemanden anderen. Dein eigentlicher Vertrag ruht dann weiterhin - achte also darauf wie genau du es formulierst.
Evtl schwenkt dein AG ja dann ja doch noch um...
Spätestens wenn deine EZ endet musst du aber eine Lösung finden, weil dann musst du entweder in VZ bzw wenn du dauerhaft kürzt in TZ wie früher dort wieder anfangen oder kündigen. ist also nur ein Betreuungsproblem was aufgeschoben ist im besten Fall....
Mitglied inaktiv - 27.12.2017, 14:03