Frage: Arbeitszeit

Hallo Frau Bader, ich habe gelesen das man erziehungsgeld dann bekommt wenn man nicht mehr als 19 Wochenarbeitsstunden hat. Ich habe einen Arbeitsvertrag in dem eine wöchentliche Arbeitszeit von 19,5 Std. festgelegt sind. Habe diesen Vertrag schon lange vor der Schwangerschaft gehabt. Muss ich mich jetzt mit meinem Chef auf eine Arbeitszeit von 19 std. schriftlich einigen und was ist wenn er sich darauf nicht einlässt? Wird mir dann jegliches Erziehungsgeld automatisch gestrichen? Würde nach dem Mutterschutz meine Arbeit gerne wieder aufnehmen. Vielen Dank für eine Arbeit.

Mitglied inaktiv - 13.05.2001, 21:33



Antwort auf: Arbeitszeit

Sorry - Vielen Dank für eine Antwort - nicht für eine Arbeit!!

Mitglied inaktiv - 13.05.2001, 21:34



Antwort auf: Arbeitszeit

Hm...... wann ist Dein Kind den geboren? Es hört sich so an, als ob Dein Kidn dieses Jahr erst noch kommen soll... Wenn ja: Also, seit diesem Jahr heißt der Erziehungsurlaub "Elternzeit". In dieser Elternzeit kannst Du bis zu 30 Std. pro Woche arbeiten (aber ich glaube nicht mehr, als der ursprüngliche Vertrag war, bin mir jetzt aber nicht sicher und zu faul nachzulesen). Aber Du mußt ganz ausdrücklich einen Arbeitsvertrag für die Zeit der Elternzeit mit deinem AG abschließen, sonst geht Dir das ErzGeld flöten! Ob Du es überhaupt voll (oder anteilig) bekommst, hängt von der Höhe Deines Einkommens ab (und evtl. von dem des mit Dir zusammenwohnenden Vaters). Wenn Dein Kind letztes Jahr od. früher geboren ist: Dann mußt Du auch ausdrücklich einen neuen Arbvertr. für die Zeit des ErzUrl. vereinbaren, der NICHT mehr als 19 Std. enthalten darf, auch keine 19, 5 Std. Ist nun mal so, Grenzen sind Grenzen... Hilft das? Désirée

Mitglied inaktiv - 13.05.2001, 22:38



Antwort auf: Arbeitszeit

Hallo Moni! Nur wenn Dein Kind vor dem 1.1.2001 geboren ist, gilt die 19 Wochenstunden-Grenze im Erziehungsurlaub. In meinem Fall sieht das so aus: Mein Sohn ist am 16.11.2000 geboren, ich habe Erziehungsurlaub bis 16.5.2001 beantragt und auch Erziehungsgeld. In dieser Zeit arbeite ich bei meinem alten Arbeitgeber 19 Stunden die Woche. Dies hat er mir auf dem Erziehungsgeldantrag bestätigt. Ein extra Vertrag habe ich deswegen nicht, ist aber hilfreich, man weiß ja nie, auf was für Bolzen die Arbeitgeber so kommen. Ist in meinem Fall aber unproblematisch. Ich habe extra nur bis zum 16.5. EZU beantragt (eigentlich 15.5., ab 16.5 steht mir kein ErzGeld mehr zu), weil ich anschließend kein ErzGeld mehr kriege und ich mehr Stunden machen muß, um klarzukommen. Viele Grüße Andrea

Mitglied inaktiv - 14.05.2001, 10:50



Antwort auf: Arbeitszeit

Hallo nach dem alten Gesezt durfte man nicht mehr als 19 Std. arbeiten und der Vwerdienst surfte nicht mehr sein, als 630,-DM. Ist es mehr, wird es auf das EZG angerechnet, egal, ob du das Geld in 19 Std. oder in 8 Std verdienst. Also, der verdienst darf nicht höher sein, als 630,-DM, aber veilleicht kann Dir Frau Bader es noch genauer sagen oder frag bei deiner EZG Stelle mal nach. gruß Gitte

Mitglied inaktiv - 14.05.2001, 21:54



Antwort auf: Arbeitszeit

Hallo Gitte! Es stimmt nicht, daß man im EZU nur 630 DM verdienen darf. Ich verdiene bei 19 Stunden pro Woche ca. 2650 DM brutto, mein Mann arbeitet voll, und zusammen kommen wir damit nicht über die 100000 DM-Grenze, die für die ersten 6 Monate gilt. Alles korrekt bei der Erziehungsgeldstelle angegeben! Viele Grüße Andrea

Mitglied inaktiv - 15.05.2001, 10:40



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