Hallo ;-) meine Freundin arbeitet als "Teilzeit-Angestellte" im Einzelhandel in einem großen Kaufhaus. Sie hat im Arbeitsvertrag eine Vereinbarung, nach welcher sie nicht - wie die Kolleginnen - bis 20.00 Uhr arbeiten muß. Nun bekommt sie zum 01.01.2004 einen neuen Chef, der alles "umkrempeln" möchte. Zukünftig sollen alle Mitarbeiter - und auch die Teilzeitkräfte - die anfallenden Arbeitsschichten gemeinsam übernehmen. Das bedeutet für meine Freundin, daß sie zukünftig auch an manchen Tagen bis 20.00 Uhr arbeiten müßte, obwohl sie einen kleinen Jungen zuhause hat und nicht weiß, wie dieser beaufsichtig werden soll... Die Anzahl der Arbeitsstunden würde hierbei gleich bleiben/nur die Arbeitszeitverteilung eben nicht. Kann sie sich - mit Hinweis auf ihren Arbeitsvertrag - gegen die neuen Regelungen wehren? Vielen Dank für die Antwort;-) !!! Janine Bögershausen
Mitglied inaktiv - 30.11.2003, 11:45