Ich hoffe ich kann es ihnen gut schildern und sie mir eine Antwort geben. Es ist so normal habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag jedoch noch nicht schriftlich und das seit fast 41/2 Monaten.Laut Gesetz ist das nicht zulässig und habe damit einen unbefristeten sofern ich ihn nicht bis zum MuSch bekomme. d.h. eigentlich könnte ich doch darauf hin für 2 jahre EU beantragen und er muß mich doch somit als Teilzeitkraft einstellen wenn ich das möchte oder nicht?? wenn es hart auf hart kommt gewinne ich doch. solte ich das risiko eine gehen oder mich dann lieber Arbeitslos melden?? Wenn ich das mache verfällt aber mein EU oder nicht???
Mitglied inaktiv - 20.02.2003, 17:07