Arbeitsvertrag während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsvertrag während der Elternzeit

Hallo Frau Bader, im Oktober bekommen wir unser zweites Kind, danach werde ich rund ein halbes Jahr aussetzen um danach Teilzeit (20Stunden/Woche) wieder einzusteigen. Bisher gibt sich mein Arbeitgeber sehr positiv - auch die Frage nach Telearbeit (was bei meinem Job sehr gut möglich ist!). Wie wird das nun ablaufen? Bekommen ich einen komplett neuen Arbeitsvertrag? (Derzeit stehen in meinem Arbeitsvertrag Dinge wie "Lage und Dauer der Mittagspause bestimmt die Gesellschaft", "über einen eventuellen Ausgleich für Mehrarbeit entscheidet die Gesellschaft" ... Feste Arbeitszeiten habe ich eigentlich auch nicht ... Kann ich bei einem Teilzeitvertrag auf eine genaue Regelung bestehen (eventuell auch, dass ich nur einen bestimmten Tag in der Woche in der Firma anwesend bin). Schließlich muss ich die Kinderbetreuung entsprechend organisieren. Wo kann ich mir Rechtsberatung für einen solchen Vertrag holen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Gruß, Ulli

Mitglied inaktiv - 20.07.2001, 13:13



Antwort auf: Arbeitsvertrag während der Elternzeit

Liebe Ulli, bei uns gilt Vertragsfreiheit,d.h., man kann jeden Vertrag abschliessen-es sei denn, er verstößt gegen das Gesetz oder die guten Sitten. Achten Sie darauf, den Vertrag für die Zeit der EZ zu befristen. Einen Vertrag aufsetzen kann ich Ihnen gerne-aber leider nicht unentgeltlich. Bitte wenden Sie sich dann an meine E-Mail:nicola.bader@rz-online.de Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2001



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