Hallo!
Ich bin aktuell in Elternzeit und mein befristeter Vertrag endet im Januar. Im Sommer ist meine Elternzeit vorbei und mein Arbeitgeber möchte mich ein drittes Mal befristet anstellen. Gleich am Anfang soll ich meine übrigen Urlaubstage nutzen.
Nun meine Fragen dazu:
Sollte bzw. kann ich schon im Januar auf einen neuen Vertrag bestehen?
Wenn ich im Sommer erst einen neuen Vertrag unterschreibe, kann bzw. sollte ich dann jetzt auf eine Auszahlung der Urlaubstage bestehen?
Wenn ich im Sommer unterschreibe, muss ich dann die üblichen Urlaubstage halbieren?
von
RegenbogenSchlange
am 23.12.2016, 16:45
Antwort auf:
Arbeitsvertrag in Elternzeit
Hallo,
wenn der Vertrag endet muss er vollständig abgewickelt werden (Urlaub etc) - oder der AG verlängert den Vertrag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.12.2016
Antwort auf:
Arbeitsvertrag in Elternzeit
Das geht so nicht was der AG vor hat. oder ich müsste mich echt arg wundern.
Erstens, Deine EZ endet mit Ablauf des Vertrages. Ohne AG hast Du auch keine EZ - das ist der erste Fehler. Der zweite ist, das der AG dir mit Ende des Vertragsverhältnisses den restlichen Urlaubsanspruch auszahlen muss. Ausser eben es gibt einen nahtlosen Anschlussvertrag. Und bei mehr wie 3 Monaten Abstand zwischen Vertragsende und neuem Vertrag ist das IMO nicht gegeben. Das dürfte nicht mehr unter Verlängerung fallen sondern unter Neuvertrag. UND !!! das dürfte der Hauptgrund sein warum dein AG dich da so "besch...", er braucht meines Wissens nach für eine weitere Befristung eine sehr gute Begründung. Für einen neuen Vertrag aber - nach entsprechender "Wartezeit" eben nicht.
Und, was weit wichtiger ist, falls Du nicht verheiratet bist und auch kein Elterngeld mehr bekommst, bist Du ab Ende des Arbeitsvertrages ohne Krankenversicherung. Da dann eben nicht mehr in EZ. Du könntest dann höchstens in die Familienversicherung deines Mannes - falls dieser Pflichtmitglied in der gesetzlichen ist oder dich eben selbst versichern.
Wenn Dein AG dich wirklich behalten will soll er dir jetzt schon die Vertragsverlängerung geben. Ich würde auch genau in Bezug auf Krankenversicherung und Planungssicherheit argumentieren. Dann kann er auch den Urlaub später geben. Und in der EZ erwirbst Du eh nur dann Urlaubsanspruch wenn Du innerhalb dieser arbeitest, ansonsten ist jeder Monat dem Du voll in EZ bist eh ohne Urlaubsanspruch. Kosten tust Du ihn auch nichts solange Du in EZ bist, denn Dein Vertrag ruht ja. es gibt für ihn also keinen echten Grund - wenn er dich wirklich als Mitarbeiterin schätzt - der Vertragsverlängerung ab Januar nicht zuzustimmen. Sollte er das nicht wollen, dann hoffe ich hast Du dich bereits im Oktober beim Arbeitsamt gemeldet - wegen der Krankenversicherung - und dich dort als arbeitssuchend gemeldet. Jedenfalls dann wenn Du kein Elterngeld mehr bekommst. Wenn doch, eilt es nicht so, aber man muss sich eben 3 Monate bevor die Arbeitslosigkeit eintritt, beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden - selbst dann wenn man erst später vor hat wirklich zu arbeiten. Sonst droht eine Sperre beim ALG1 - und damit eben auch Thema Krankenversicherung. Und wie gesagt, mit Vertragsende erlischt Deine EZ - und nicht wie Du meinst im Sommer. Du bist dann von Januar bis Sommer eben Hausfrau - mit oder ohne Elterngeld.
Interessant würde ich es empfinden was ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zu dem Vorgehen des AG sagen würde. IMO würde das Übernehmen des Urlaubes nämlich evtl die Frage aufstellen ob dadurch nicht eine Wandelung in einen unbefristeten Vertrag erfolgt. Mich deucht, das könnte ein Richter so durchaus sehen.
Mitglied inaktiv - 23.12.2016, 18:01
Antwort auf:
Arbeitsvertrag in Elternzeit
Eine dritte Befristung ist nur möglich, wenn ein Sachgrund vorliegt (z.B. Vertretung, Projekt...). Liegt kein Sachgrund vor, ist die Befristung rechtlich nicht zulässig.
Einen neuen unbefristeten Vertrag kann er durchaus abschließen.
Den Resturlaub nach der im Sommer endenden Elternzeit kannst du nur nehmen wenn der AG den jetzt bestehenden Vertrag verlängert. Endet der Vertrag jetzt, muss noch bestehender Resturlaub ausgezahlt werden.
Während Elternzeit erwirbst du keinen Urlaubsanspruch, von daher spielt es bezüglich dem neuen Urlaubsanspruch keine Rolle, ob du ab Sommer einen neuen Vertrag bekommst oder ob der Vertrag weiterläuft. Du bekommst nur anteiligen Urlaub.
von
chrissicat
am 23.12.2016, 20:48