Hallo, ich bin z.Zt. in der Elternzeit. Meinem AG habe ich nach der Entbindung fristgerecht schriftlich mitgeteilt, daß ich die Elternzeit für 3 Jahre in Anspruch nehme. Jetzt nach ca. 4 Monaten habe ich mir das anders überlegt. Mein Freund würde auch gerne bei unserem Kind bleiben. Kann mann diese Zusage noch ändern?? In meinem Arbeitsvertrag steht daß ich dem AG mitteilen muß, wenn ich eine andere Stelle annehmen würde. Gilt das auch während der Elternzeit? Bin ich dazu wirklich verpflichtet? Wenn ich nun während der Elternzeit kündige, bekomme ich dann evtl. Arbeitslosengeld? Wird das Erziehrungsgeld gekürzt? Danke Doris + Lucie 4 Monate
Mitglied inaktiv - 19.02.2003, 21:07